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Frage von Michael S. •

Frage an Ulli Nissen von Michael S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nissen,

ich glaube hier ist ein falscher Eindruck entstanden.
Ich möchte lediglich Ihre Position besser verstehen und mir gefällt sogar, dass Sie sich auf einer prinzipiellen Ebene äußern möchten.

Zu Ihrer Frage >>Wenn jemand etwas aus "Sturheit" und "aus Überzeugung" tut, ist jede Handlung dann für Sie gerechtfertigt und richtig? Trifft das immer zu?<< :

-Nein. Sturheit scheint mir schlecht zu sein, ebenso dann Überzeugungen, die auf Sturheit beruhen.
Handlungen, die aus diesen folgen, sind dann daheraus weder per se richtig noch gerechtfertigt.

Meinen Sie, dass ein Sanktionierter prinzipiell weniger überzeugt oder weniger stur wird, weil er nun hungern und um die Existenz bangen muss?
In diesem Fall habe ich dann nicht verstanden, wie Hunger und Einsicht zusammen hingen. Bitte erklären Sie mir das.

Vielen Dank

MS

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scheppat,

zum wiederholten Male stellen Sie mir die immer gleichen Fragen. Die politische Absicht, die Sie verfolgen ist klar.

Gern erhalten Sie auch noch einmal sehr deutlich die Auskunft: Die SPD ist gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Die SPD ist für eine bedarfsabhängige Grundsicherung.

Ich hatte bereits in meiner Antwort vom 7. Juli dargelegt, dass ich persönlich der Auffassung bin, dass nach § 1 des Grundgesetzes das sächliche Existenzminimum garantiert sein müsste, auch bei Regelverstößen. Dieses liegt deutlich niedriger als der ALG II-Satz.

Leider ist das nach dem Gesetz nicht so. Hierzu wird vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Dieses wird eine Entscheidung dazu treffen.

Was Sie an dieser Aussage nicht verstehen und warum Sie ständig falsche Behauptungen aufstellen, kann ich nicht mehr nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulli Nissen, MdB