Frage von Joachim A. • 16.09.2013
Frage an Ulli Nissen von Joachim A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Laut HR-Online plädieren Sie für Lärmobergrenzen bei 55dB. Gleichzeitig sagen UBA und WHO, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung bereits bei 40dB beginnt und linear ansteigt. Also doch Wirtschaft vor Gesundheit - m.E. ein unerträglicher Ansatz! Wie wollen Sie die Grundrechte schützen?
Antwort von Ulli Nissen SPD • 16.09.2013
Lieber Herr Alt,
DANKE für Ihre Mail.
Die Kontingentierung von Fluglärm und Festlegung von lokalen Lärmobergrenzen von tagsüber maximal 55 dB(A) Dauerschallpegel in Wohngebieten zu erreichen, ist der erste Schritt. Schon dies wird ein harten Kampf werden, zu dem ich jede Unterstützung brauche.
Herzliche Grüße
Ihre Ulli Nissen