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Frage von Joachim A. •

Frage an Ulli Nissen von Joachim A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Laut HR-Online plädieren Sie für Lärmobergrenzen bei 55dB. Gleichzeitig sagen UBA und WHO, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung bereits bei 40dB beginnt und linear ansteigt. Also doch Wirtschaft vor Gesundheit - m.E. ein unerträglicher Ansatz! Wie wollen Sie die Grundrechte schützen?

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Antwort von
SPD

Lieber Herr Alt,

DANKE für Ihre Mail.
Die Kontingentierung von Fluglärm und Festlegung von lokalen Lärmobergrenzen von tagsüber maximal 55 dB(A) Dauerschallpegel in Wohngebieten zu erreichen, ist der erste Schritt. Schon dies wird ein harten Kampf werden, zu dem ich jede Unterstützung brauche.

Herzliche Grüße

Ihre Ulli Nissen