Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Ulle Schauws
Bündnis 90/Die Grünen
87 %
40 / 46 Fragen beantwortet
Frage von Nadine S. •

Wird es mit Ihnen im Familienministerium so weitergehen, dass getrennt lebende Eltern weiter gespalten werden?

Ein in Trennung lebender Vater von 3 Kindern, der sich seiner Verantwortung bewusst ist, und die Kinder bis zu 48% betreut, muss dennoch den vollen Unterhalt zahlen. In Worten: 3 Kinder, Vollzeitstelle - 3600 Euro brutto, Steuerklasse 1 - 500 Euro Lohnsteuer (mehr als doppelt so viel, wie der kinderlose Ehepartner) Nach anderen Abzügen und der Zahlung von 1200 Euro an die Kindesmutter, fällt der Vater auf 1160 Euro Selbstbehalt. Er soll sich nach Anordnung des Familiengerichtstags eine Wohnung bis max. 40qm und 430 Euro WARM suchen (egal ob 3 Kinder)! Wo soll das sein? Mein Freund, der in einer solch verlorenen Rolle ist, zahlt für seine Wohnung warm ca. 850 Euro! Altes Auto, für Umgang und Arbeit, kostet im Schnitt 250 Euro. Es verbleiben ca 60 Euro! Ein Vater in Hartz 4 bekommt in gleicher Situation eine Wohnung warm mit mindestens 85 QM von der Arge WARM bezahlt. Neben seinem Regelsatz bekommt er noch ca. 250 Euro Betreuungsgeld. Nachzulesen bei ISUV.DE-temporäre Bedarfsgemeinschaft

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Familien sind so vielfältig wie das Leben selbst: Es gibt verheiratete Paare mit Kindern, Alleinerziehende, getrennt erziehende Eltern, Patchwork-Familien, nichteheliche Familien oder Regenbogenfamilien. Wir machen eine Politik, die Familien in allen Formen und Modellen unterstützt. Mit der grünen Kindergrundsicherung bekämpfen wir Kinderarmut und unterstützen Alleinerziehende. Mit der Neuermittlung der Mindestbedarfe von Kindern und Jugendlichen steigt auch der Mindestunterhalt. Und anders als beim heutigen Kindergeld, soll nur die Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen, darum werden Mehrkosten für die Ausübung des Umgangs und Betreuungsleistungen angemessen berücksichtigt. Für getrennt erziehende Eltern im Grundsicherungsbezug wollen wir einen Umgangsmehrbedarf einführen.

Unser Anspruch ans Familienrecht ist, den vielfältigen Familienkonstellationen gerecht zu werden. Dabei stehen für uns die Kinder und ihr Wohlergehen im Mittelpunkt. Deshalb sind wir dafür, dass nach einer Trennung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen und sich entsprechend um ihr Kind kümmern. Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen, darum werden Mehrkosten für die Ausübung des Umgangs und Betreuungsleistungen  angemessen berücksichtigt. Für getrennt erziehende Eltern im Grundsicherungsbezug wollen wir einen Umgangsmehrbedarf einführen. Welche Änderungen im Unterhaltsrecht sinnvoll sind, muss sorgsam geprüft werden. Denn diese müssen ausgleichend und keinesfalls konfliktverschärfend wirken. Wichtig ist, dass Entlastungen des einen Elternteils nicht zu Belastungen für den anderen Elternteil führen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute,

mit freundlichen Grüßen

i.A. Ulle Schauws

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