Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Ulle Schauws
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Friede M. •

Werden sie sich in verbleibenden Gesprächen um das geplante Selbstbestimmungsgesetz dafür einsetzen, dass dieses keine neuen Risiken und Diskriminierungen schafft?

hierzu zwei Beispiele:
Alle nicht-deutschen Staatsangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ihren Geschlechtseintrag ändern können – auch diejenigen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht – und damit nicht auf deutsche Staatsangehörige beschränkt und nicht vom Aufenthaltsstatus abhängig, betont Prof. Dr. Anna Katharina Mangold (Deutscher Juristinnenbund, Professorin für Verfassungsrecht)

Außerdem werden TIN-Menschen werden unter Generalverdacht gestellt, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern, und ihre persönlichen Daten automatisch an zahlreichen Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes äußerte "erhebliche rechtliche Bedenken" an diesem Vorschlag und sieht im Gesetzesentwurf  einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Besonders sensible und schutzbedürftige Daten wie diese dürfen nicht anlasslos weitergegeben werden.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag, 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Ich freue mich sehr, dass am 12. April 2024 der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet hat. Die eigene Selbstbestimmung ist ein zentraler Bestandteil eines Lebens in Freiheit und Würde, wie es das Grundgesetz allen Menschen zusichert. Dieses Recht wurde trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen jahrzehntelang vorenthalten.

 

Durch das neue Selbstbestimmungsgesetz beenden wir staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung. Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der Grünen Bundestagsfraktion habe ich lange für dieses Gesetz gekämpft, und nun ist es endlich Realität geworden.

 

Natürlich hätte ich mir auch gewünscht, dass das Selbstbestimmungsgesetz noch mehr der Probleme, mit denen TIN-Personen tagtäglich konfrontiert sind adressiert. Als Teil einer Koalition haben wir alles dafür getan, ein möglichst gutes Selbstbestimmungsgesetz zu schaffen. Dieses Gesetz wird zwar nicht die gesamte rechtliche und gesellschaftliche Diskriminierung gegenüber TIN-Personen beenden, aber es ist ein wichtiger Schritt. Der Kampf gegen Transfeindlichkeit bleibt eine bedeutende gesellschaftliche und politische Aufgabe. Teile des Selbstbestimmungsgesetzes werden jedoch bestimmte Aspekte der Alltagsrealität von Betroffenen verbessern können.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ulle Schauws

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