(...) Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nach der *Beratungsregelung* sind von der Frau/dem Paar selbst aufzubringen. (...) private Krankenkasse die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, bei Beamtinnen die Beihilfe. (...)
Sehr geehrter Herr Böhmichen,
(...) Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung sind Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse hat allerdings vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsplan zu genehmigen und darf sich höchstens zu 50 vom Hundert an den dort aufgelisteten Kosten beteiligen. (...)
(...) Bekanntlich standen und stehen sich hier sehr unterschiedliche politische Ansätze gegenüber: eine einheitliche Gesundheitsprämie einerseits und eine Bürgerversicherung andererseits. Ich stehe dabei für die nachhaltige Stabilisierung der Einnahmeseite unseres Gesundheitssystems durch die Einführung einer Bürgerversicherung, in der sich alle Bürgerinnen und Bürger, egal ob Beamte, Arbeiter, Abgeordnete oder Selbständige entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit – und nicht nur abgebildet durch Löhne – finanziell beteiligen. (...)
(...) Um in den Sozialversicherungen noch schneller als gegenwärtig von einer wirtschaftlichen Belebung zu profitieren, wäre die Einführung eines Mindestlohns hilfreich. Dies würde nicht nur zumindest minimal auskömmliche Löhne für diejenigen die arbeiten garantieren, sondern zudem helfen, die Finanzbasis der sozialen Sicherungsysteme zu sichern. (...)
(...) Die Regierungskoalition nimmt solche Überlegungen zur Prävention sehr ernst. So planen wir z.B. gegenwärtig ein Präventionsgesetz und die Bundesregierung erarbeitet bis zum Frühjahr einen Aktionsplan "Ernährung und Bewegung". Einschlägige Informationen aus meinem Ministerium können Sie z.B. auf www.die-praevention.de finden. (...)