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Frage von Günter F. •

Frage an Ulla Schmidt von Günter F. bezüglich Gesundheit

Warum ist eine Abtreibung eine "Krankheit" (= Zahlung durch die Kassen) eine künstliche Befruchtung dagegen im Regelfall nicht?

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Sehr geehrter Herr Freiherr von Gravenreuth,

nur die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der *Indikationsregelung* trägt die gesetzliche bzw. private Krankenkasse. Eine kriminologische Indikation ist dann gegeben, wenn die Schwangerschaft auf einer Straftat, z.B.Vergewaltigung beruht. Eine medizinische Indikation ist gegeben, wenn der Abbruch notwendig ist, um eine Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Frau abzuwenden.

Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung sind Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse hat allerdings vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsplan zu genehmigen und darf sich höchstens zu 50 vom Hundert an den dort aufgelisteten Kosten beteiligen. Zudem ist die Leistung begrenzt auf Fälle medizinischer Notwendigkeit und – nach einschlägigen Richtlinien – entsprechend den Erforlgsaussichten. Die Eingrenzung des Leistungsanspruchs auf drei Versuche berücksichtigt das Kriterium einer „hinreichenden Erfolgsaussicht“ für die Herbeiführung einer Schwangerschaft. Die Höchstaltergrenze von 40 Jahren trägt dem Gesichtspunkt Rechnung, dass die Konzeptionswahrscheinlichkeit nach dem 40. Lebensjahr sehr gering ist. Die Festlegung der unteren Altersgrenze von 25 Jahren soll dazu beitragen, dass die Chance zu einer Spontanschwangerschaft nicht durch fehlende Geduld vieler Kinderwunschpaare und auch der Ärzte mit Hilfe einer schnellen Medikalisierung des Kinderwunsches vertan wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt