Frage an Ulla Schmidt von Karin E. bezüglich Gesundheit
In unserem Land gibt es zuwenig Kinder! Dabei werden jährlich über 100 000 Feten abgetrieben , auf Krankenschein! Mit meinen Kassenbeiträgen. Damit bin ich gar nicht einverstanden. Warum wird so etwas der Solidargemeinschaft auferlegt? Die Kinder könnten auch adoptiert werden und viele Familien glücklich machen. Das wäre auch ein Beitrag gegen den Menschenhandel mit Kindern. Stammzellenforschung nur begrenzt , aber Abtreibung auf Krankenschein. Ich bin überzeugt ,daß ich doch keine Antwort bekomme. Aber das Thema brennt mir auf der Seele. Ich mache mich indirekt mitschuldig am Mord!!!
Sehr geehrte Frau Eckstein,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nach der *Beratungsregelung* sind von der Frau/dem Paar selbst aufzubringen. Für Frauen in einer finanziellen Notlage übernimmt ggf. der Grundsicherungsträger die anfallenden Kosten.
Nur im Rahmen der *Indikationsregelung* trägt die gesetzliche bzw. private Krankenkasse die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, bei Beamtinnen die Beihilfe. Eine kriminologische Indikation ist dann gegeben, wenn die Schwangerschaft auf einer Straftat, z.B. Vergewaltigung beruht. Eine medizinische Indikation ist gegeben, wenn der Abbruch notwendig ist, um eine Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Frau abzuwenden.
Aufwendungen, die für Beratung, Untersuchung und Behandlung anfallen, werden von der gesetzlichen Krankenkasse bzw. anderen Krankenversicherungsträgern übernommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt