Sehr geehrter Herr Buhlmann,
Sehr geehrter Herr Beer,
(...) die Sozialgesetzgebung des Bundes sieht vor, dass der kommunale Sozialhilfeträger die tatsächlichen Unterkunftskosten übernimmt, soweit sie angemessen sind. (...) Wie die Berechnung der angemessenen Kosten genau zu erfolgen hat, ist dabei von der Sozialgesetzgebung nicht vorgegeben. (...)
Sehr geehrter Herr Merkle,
(...) Ich kann angesichts der Fülle von täglichen Meinungsäußerungen nicht die Auffassung einer oder eines jeden Abgeordneten kommentieren. Aber zweifellos werde ich weiterhin für die Realisierung eines sinnvollen Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitlichen Prävention streiten. Und ich würde es sehr bedauern, wenn das wichtige Vorhaben aus parteitaktischen Kalkülen heraus oder wegen des lobbyistischen Widerstands in dieser Legislaturperiode nicht zustande käme. (...)