Frage von Volker U. • 05.06.2008
Antwort von Ulla Schmidt SPD • 18.06.2008
Sehr geehrter Herr Uhlenbrock,
Sehr geehrter Herr Uhlenbrock,
Sehr geehrter Herr Kroos,
Sehr geehrter Herr Buhlmann,
Sehr geehrter Herr Beer,
(...) die Sozialgesetzgebung des Bundes sieht vor, dass der kommunale Sozialhilfeträger die tatsächlichen Unterkunftskosten übernimmt, soweit sie angemessen sind. (...) Wie die Berechnung der angemessenen Kosten genau zu erfolgen hat, ist dabei von der Sozialgesetzgebung nicht vorgegeben. (...)
Sehr geehrter Herr Merkle,