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Antwort von Ulla Schmidt
SPD
• 29.08.2008

(...) die Sozialgesetzgebung des Bundes sieht vor, dass der kommunale Sozialhilfeträger die tatsächlichen Unterkunftskosten übernimmt, soweit sie angemessen sind. (...) Wie die Berechnung der angemessenen Kosten genau zu erfolgen hat, ist dabei von der Sozialgesetzgebung nicht vorgegeben. (...)

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