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Antwort von Ulla Schmidt
SPD
• 05.11.2008

(...) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlt niemand einen Aufschlag dafür, dass er ledig ist oder keine Kinder hat. Der Zuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung folgte einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, das genau zur gegensätzlichen Auffassung gelangte wie Sie. Durch den Gesundheitsfonds bleibt die beitragsfreie Mitversicherung in der GKV erhalten und die Pflegeversicherung bleibt vom Gesundheitsfonds gänzlich unberührt. (...)

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