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SPD
• 05.11.2008

(...) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlt niemand einen Aufschlag dafür, dass er ledig ist oder keine Kinder hat. Der Zuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung folgte einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, das genau zur gegensätzlichen Auffassung gelangte wie Sie. Durch den Gesundheitsfonds bleibt die beitragsfreie Mitversicherung in der GKV erhalten und die Pflegeversicherung bleibt vom Gesundheitsfonds gänzlich unberührt. (...)

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SPD
• 09.10.2008

Sehr geehrter Herr Homann,

Anmerkung der Redaktion
Diese Frage wurde leider mit einem Standard-Textbaustein beantwortet. Die Frage gilt daher als nicht beantwortet.
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SPD
• 05.11.2008

(...) In der solidarischen Krankenversicherung ist es schwierig, stärkere Elemente persönlicher Risikofaktoren bzw. von Risikoverhalten einzuführen. (...)

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