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Frage von Edgar H. •

Frage an Ulla Schmidt von Edgar H. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Schmidt.

Seit vielen Jahren bin ich in der Jugendarbeit tätig und stelle erfreut fest, dass seit dem Inkrafttreten des Rauchverbotes für unter 18-Jährige deutlich weniger Jugendliche ’zur Kippe greifen’.

Es mir ist jedoch unerklärlich, warum man nicht parallel dazu ein entsprechendes Alkoholverbot für diese stark gefährdete Altersgruppe in das Jugendschutzgesetz mit eingebracht hat! Gibt es hierfür einen Grund?

Aus einem Artikel der “Badischen Zeitung“ v. 24.07.2007 (“Um 3 Uhr früh ist Schluss mit lustig“) :
- “ Die Bilanz um 6 Uhr früh lautet: mehrere Schlägereien, Platzverweise, eine volltrunkene 16-Jährige und ein Raub.“
- “ Wodka bringt ein junges Mädchen nahe ans Koma.“
- “ "Mann, ihr habt ja ein schlankes Leben" , meint ein anderer Passant, "ich bin grad aus Hamburg hierher gezogen — dort muss die Polizei auf dem Kiez schon mit Sondereinheiten ran." “
- “ Der "Nüchternste" von ihnen ist fast enttäuscht, dass er nur ein Promille Alkohol im Blut hat. Der Rest liegt bei 1,5. Der Polizist schüttelt den Kopf, als die Vier abgezogen sind: "Wo führt das alles nur hin?" “

Geradezu Vorbildliches habe ich in einem ´Discounter´ entdeckt: Beim Einscannen der Ware erscheint auf beiden Displays der Kasse (eines für die Kunden), dass dieser Artikel unter das Jugendschutzgesetz fällt!

Für Ihre Bemühungen sowie Ihr Verständnis möchte ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bei Ihnen bedanken und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen,
Edgar Haa

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