Sehr geehrter Herr Scherb,
(...) Bei der Kostenübernahme des Lipidsenkers für Ihre Tochter besteht keine Gesetzeslücke. Im deutschen Gesundheitswesen entscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzteschaft über die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln. Sie kann diese einschränken oder ausschließen, wenn sie nach dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft unzweckmäßig oder unwirtschaftlich sind. (...)
(...) Davon profitiert nicht zuletzt auch der wissenschaftliche Nachwuchs. Mit der Exzellenzinitiative konnte eine erhebliche Aufbruchstimmung im Hochschulsystem freigesetzt werden, die der gesamten deutschen Hochschullandschaft zugute kommen wird. Deswegen ist die Entscheidung von Bund und Ländern vom Juni 2009, die Exzellenzinitiative bis 2017 zu verlängern, ein wichtiges Signal für Wissenschaft und Forschung in Deutschland. (...)
(...) Damit ist das Gesetz auch die Grundlage für eine verbesserte Klinikhygiene. Erstmals wird daher den Krankenhäusern und Einrichtungen für ambulantes Operieren vorgeschrieben, die am häufigsten auftretenden Infektionen in Krankenhäusern aufzuzeigen und zu erfassen. (...)
(...) Soweit ein Anspruch besteht, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die erforderlichen Sehhilfen in Höhe der vertraglich vereinbarten Preise, maximal bis zur Höhe der jeweils geltenden Festbeträge. Diese Regelung wurde mit der Gesundheitsreform 2004 eingeführt und war ein notwendiger Schritt zur Stabilisierung der Finanzgrundlagen, um einen Anstieg der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung zu vermeiden. (...)