(...) Das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht hält für die Betroffenen eine Vielzahl von juristischen und politischen Einspruchsmöglichkeiten bereit, die trotz schwerwiegender Mängel ein Aufenthaltsrecht begründen können. Die Härtefallkommission ermöglicht trotz Feststellung einer Ausreiseverpflichtung eine weitere Prüfung des Falles. (...)
(...) zu Ihrer Frage – Bildung von Versorgungsrücklagen bei Landesbeamten – möchte ich Ihnen folgende Antwort geben: § 14 a des Bundesbesoldungsgesetzes in der für Niedersachsen maßgeblichen Fassung sah vor, dass aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um durchschnittlich 0,2 Prozent beim Bund und bei den Ländern jeweils ein Sondervermögen in Form einer „Versorgungsrücklage“ gebildet wird. So sollten die Versorgungsleistungen mit Blick auf die demografischen Veränderungen und den Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger sichergestellt werden. (...)
(...) In diesem Zusammenhang halte ich eine gesunde Konkurrenz zwischen verschiedenen Anbietern für eine Bereicherung. Um Missbräuche zu verhindern, führt die 2005 gegründete Bundesnetzagentur regelmäßige Untersuchungen durch. (...)