Es werden nur Fragen und Antworten gezählt, welche während aktueller Kandidaturen und Mandate gestellt wurden. Solche aus vergangenen Kandidaturen und Mandaten werden nicht berücksichtigt.
Grundsätzlich spricht m. E. nichts dagegen, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch einer durch den Staat organisierten Arbeit nachgehen.