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Udo Schuldt
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Frage von Hannelore H. •

Frage an Udo Schuldt von Hannelore H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Schuldt,

ich bin Großmutter von 2 kleinen Jungs und Halterin von 2 Hunden. Meine Frage an Sie, wie kann ich es verbinden, mit meinen Hunden UND mit meinen Enkelkindern einen schönen Spaziergang in Bramfeld zu machen. Das heißt auch, dass meine Enkelkinder gerne dabei den Spielplatz besuchen. Als meine Kinder klein waren, konnte man dieses ohne Probleme miteinander verbinden. Der Hund blieb an der Bank und ich konnte auf die Kinder und den Hund aufpassen. Andere Kinder konnten, wenn sie wollten, Kontakt aufnehmen. Alles war mehr als problemlos. Aber jetzt geht überhaupt nichts mehr in dieser Richtung. Im Gegenteil. Eltern, wie Kinder werden verunsichert und in große Angst versetzt, gerade auch von den Politikern. Es wird auch in keiner Weise gegengesteuert. Wie z.B. Besuch von Therapiehunden in Schulen und Kindergärten, damit Kinder wieder ein normales Verhältnis zu Tieren bekommen.

MfG
H.Herrmann

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Herrmann,

Ihre Frage betrifft das "Gesetz zur Neuregelung über das Halten und Führen von Hunden", vom 26. Januar 2006. In diesem Gesetz ist ja ein Verbot von Hunden auf Spielplätzen enthalten. Es genügt danach nicht die Hunde dort anzuleinen.

Zu dem Gesetz kam es aus folgendem Anlass: Am 26. Juni 2000 wurde der 6-jährige Volkan von zwei, zu Kampfhunden dressierten, Tieren getötet. Vorher hatte der Besitzer die Hunde - auch auf öffentlichen Spielplätzen - auf Kampf gedrillt.

Ich denke, wir sind uns einig, dass es zu solchen Vorfällen nicht kommen darf und Kinder in keiner noch so geringen Weise verletzt oder auf andere Weise von Hunden belästigt oder auch nur geängstigt werden dürfen.

Meine Nachfrage beim Kinderschutzbund ergab, dass dieser die Anwesenheit von Hunden auf Spielplätzen ablehnt und "froh" ist über das Hundegesetz von 2006.

Diese Aussage bestätigt meine Auffassung. Auch ich bin gegen Hunde auf Kinderspielplätzen.

Nicht jede Aufsichtsperson mit Hunden kann fremde Kinder mit Sicherheit schützen. Als Kleinkind musste ich selbst die schmerzhafte Erfahrung eines Hundebisses machen, als ich den Langhaardackel einer Nachbarin mit einem fremden Langhaardackel verwechselte. Das Frauchen dieses fremden Hundes war übrigens in unmittelbarer Nähe, keine zwei Meter entfernt. Nach dem Biss floss Blut aus meinem Unterarm und noch mehr Tränen. Obwohl ich die meisten Ereignisse aus meiner frühen Kindheit vergessen habe, ist die Erinnerung an dieses Erlebnis sehr klar, so sehr hat mich das Geschehene beeindruckt. Damals war ich drei Jahre alt.

Fazit: Ich sehe gegenwärtig keinen Grund das Hundegesetz wegen der Spielplatzregelung zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Schuldt