Torsten Staffeldt
FDP
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Frage von Heinz K. •

Frage an Torsten Staffeldt von Heinz K. bezüglich Soziale Sicherung

Ein freischaffender Künstler oder Journalist, hier genannt Karl, hat über 34 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, ab 1982 vorwiegend in die Künstlersozialkasse.
Laut Rentenbescheid bekommt er nun eine monatliche Rente von 162,30
Durch seine Arbeit hat er noch einen kleinen Zuverdienst zu seiner Rente.
Da ein kleines Haus besitzt und durch eine Vermietung von zwei Wohnungen monatlich 680,00 € bezieht kann seine Rente nicht aufgestockt werden.
Ihm wird auch kein Wohngeld zugestanden.
Eine Rücklage für anstehende Reparaturen seines Hauses sind nicht möglich.
wurde von behördlicher Seite empfohlen, sein Häuschen zu verkaufen.
Aus dem Erlös des Hausverkaufs müsste er sein Leben finanzieren.
Wenn das Geld verbraucht ist, dann könne er einen Antrag auf Bezuschussung seiner Rente stellen.
Er könne dann ebenfalls Wohngeld beantragen.

Was raten Sie !

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich sind die Auszahlungen der Rentenversicherung (und damit auch der Künstlersozialkasse) von Höhe und Dauer der Einzahlungen abhängig. Die Grundsicherung tritt dann ein, wenn die Rentenansprüche nicht ausreichend sind und kein Vermögen vorhanden ist, um den Lebensunterhalt zu decken. Grundsicherung ist nicht dafür gedacht, Rücklagen für den Erhalt der eigenen Wohnung aufzubauen. Dies wäre auch eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Menschen. Allerdings sehe ich im Rentenversicherungssystem dringenden Reformbedarf. Die Auszahlungen stehen oft in keinem Verhältnis mehr zu den Einzahlungen und auf Grund der demographischen Entwicklung wird es absehbar nicht mehr zu finanzieren sein.

Eine hinreichende Auskunft, was für Ihren Fall die beste Lösung wäre, kann ich Ihnen leider nicht geben. Dafür gibt es zu viele Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Zum Beispiel die Größe des Hauses, die Höhe der weiteren Einnahmen und eventuelle Mitbewohner oder Lebenspartner. Es wäre fahrlässig von mir, Ihnen einen konkreten Rat zu geben, ohne mehr zu wissen. Ich empfehle Ihnen daher, für eine detaillierte Beratung eine geeignete Institution aufzusuchen, bei der genügend Fachkenntnisse vorhanden sind und die mit Hilfe Ihrer Unterlagen auch passgenaue Auskunft geben kann. Eine sehr gute Beratung bietet beispielsweise der Sozialverband Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen
Torsten Staffeldt