Torsten Staffeldt
FDP
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Frage von Dietmar K. •

Frage an Torsten Staffeldt von Dietmar K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Staffeldt,

Sie sind Mitglied des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Daher unsere Anfragen an Sie.

Für das Einwerben von Bundesmitteln zur städtebaulichen Sanierung verlangt der Bund von den Kommunen, auf der Grundlage des Bundesbaugesetzes, einen detaillierten Kostenplan über die geplanten Einzelmaßnahmen. Diese kausale Koppelung macht die eingeworbenen Mittel zweckgebunden. Das Ortsgesetz bestimmt als Ziel der Sanierung die Behebung der festgestellten städtebaulichen Missstände.

Über Änderungen während der städtebaulichen Sanierung ist der Bund ins Benehmen zu setzen. Wir halten diese Art der Beteiligung des Bundes, der Trägers von bis zu einem Drittel der Kosten ist, für unzureichend.

Wir sind Betroffene einer nachträglichen umfangreichen fachplanerischen Neujustierung, welche zum Verlust von über einer Million Euro eigens für unser Wohnumfeld eingeworbener städtebaulicher Sanierungsmittel führte. So soll nun kein Spielplatz, im frei- und grünflächenlosen, von Barrieren begrenzten Areal geschaffen werden. Zudem bekommt der Bereich auch keine Stellanlagen zur Kompensation der Parkraumverluste. Das baupolitische Sanierungsziel, verbesserter Wohnbedingungen, ist hier nicht nur verfehlt, sondern es werden zukünftig nachbarschaftliche Spannungen genährt.

Weil man sich in Bremen hinter dem Ausbleiben von zugesagten Sanierungsgeldern des Bundes verbarg, wandten wir uns mit einer Petition an den Deutschen Bundestag.

Unsere Petition (Pet 1-17-12-231-024849) verstehen wir in erster Linie als Aufforderung an den Bundesgesetzgeber verbindlichere Regelungen, auch für die Betroffenen, zu schaffen.

Wir bitten Sie um Antworten auf die Fragen:

1. Warum besteht der Gesetzgeber, auf einen hochaufwändigen-detailierten Kostenplan, wenn Vor-Ort die Mittel global verwendet werden?

2. Was werden Sie tun, damit wir bald eine Antwort auf unsere Bundestagspetition vom 18.07.2011 erhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Ursel und Dietmar Kjesa

Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Kjesa, sehr geehrter Herr Kjesa,

vielen Dank für Ihre Fragen. Einige Worte vorab, bevor ich auf Ihre beiden Einzelfragen eingehe: Einmal zugeteilte Mittel des Bundes werden in der Städtebauförderung nicht gekürzt. Insofern ist mir unklar, wieso sich das Land hinter dem Ausbleiben von angeblich zugesagten Mitteln verbirgt. Ich habe beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nachgefragt und keinen Hinweis darauf erhalten, dass Mittel zugesagt worden sind, die im Nachhinein gekürzt wurden.

Eine engere Beteiligung des Bundes halte ich für falsch. Die Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die der Bund mitfinanziert. Die Aufgabenverteilung ist dabei klar geregelt. So liegt die Planungshoheit bei den Gemeinden und den Ländern. Insbesondere Fragen zu den Themen lokaler Bau und Verkehr können am besten vor Ort entschieden werden. Nur in den Gemeinden ist eine ausreichende Kenntnis über die Situation vor Ort vorhanden. Daher ist es, auch im Sinne der Subsidiarität, wichtig, die Kompetenzen vor Ort zu lassen. Eine weitere Vermischung von Kompetenzen würde am Ende nur dazu führen, dass die Verantwortung immer wieder hin- und hergeschoben wird.

Zu Ihren konkreten Fragen:
1. Ein detaillierter Kostenplan ist vor allem nötig, um den Gesamtbedarf zu ermitteln. Eine Mittelzusage ohne genaue Vorplanung wäre unverantwortlich, handelt es sich hier doch um Steuergelder. Zugleich sind die Mittel begrenzt, müssen also effizient eingesetzt werden. Die Finanzaufsicht unterliegt hiernach dem Land, was ich, wie oben angeführt, für absolut richtig halte. Innerhalb eines Gesamtbudgets einen Handlungsspielraum zu haben, also eventuelle Teuerungen an anderer Stelle auffangen zu können, ist sehr sinnvoll.

2. Eine Verzögerung von zwei Jahren bei der Beantwortung der Petition ist leider sehr ärgerlich, allerdings nicht allzu selten. Gerade in komplexeren Fällen, wo immer wieder neue Stellungnahmen eingeholt werden, kommt dies vor. Auf Grund der Thematik und der Zuständigkeit wird Ihre Petition vermutlich noch einmal an das Land Bremen weitergeleitet. Eine abschließende Antwort wird es mit relativer Sicherheit in dieser Legislatur nicht mehr geben, voraussichtlich aber bis zum ersten Quartal 2014.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Torsten Staffeldt