Torsten Staffeldt
FDP
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Frage von Klaus A. •

Frage an Torsten Staffeldt von Klaus A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Staffeldt,

seit wenigen Tagen wird der Zeitungsleser zum Experten in Geschäftsordnungsfragen des Deutschen Bundestages. Es geht um die Einschränkung von Rederechten für Abgeordnete. Soweit mir bekannt, unterstützt auch Ihre Fraktion den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung mit dessen Hilfe "Abweichler" nur noch im Benehmen mit den Fraktionen ein Rederecht durch den Bundestagspräsidenten erhalten sollen.
Wie werden Sie sich verhalten? Reicht es nicht, dass durch den Fraktionszwang das Abstimmungsverhalten entgegen des Grundgesetzes - das nur das Gewissen des Abgeordneten, aber nicht das Gewissen einer Fraktion kennt - bereits erheblich eingeschränkt wird? Sollen die Abgeordneten, die in freiem Diskurs zu einer Entscheidung finden sollen, plakativ per Geschäftsordnung entmündigt werden? Das Parlament ist der Ort der Entscheidungsfindung und nicht in der Verfassung nicht vorhergesehene Zirkel, wie Koalitionsrunden, Fraktionssitzungen etc. Wundern Sie sich bei einem Entscheid pro Änderungsantrag nicht, dass noch mehr Wähler zu Hause bleiben oder aber Parteien wie die Piraten wählen, die zumindest versuchen durch verschiedene Instrumente wieder mehr Beteiligung von Bürgern und Transparenz in Entscheidungsprozessens zu gewinnen.

Antwort ausstehend von Torsten Staffeldt
FDP