Torsten Staffeldt
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Torsten Staffeldt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Joachim L. •

Frage an Torsten Staffeldt von Joachim L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Staffeldt,

eingedenk der Tatsache, dass über 1/3 der Personalkosten Bremens für Versorgungsbezüge (verkürzt: Pensionen und Beihilfen) ausgegeben werden und die Tendenz in den Jahren bis 2025 dramatisch ansteigt, möchte ich von den Parteien wissen, wie sie zu der deckungsgleichen Übernahme der Änderungen in der gesetzlichen Rente für Beamte steht. Dazu gehören z.B. die Anerkennung von Ausbildungszeiten, ein demografischer Faktor, die Änderung der Bemessungsgrundlage für Pensionen (heute das erzielte Gehalt drei Jahre vor der Pensionierung).
Obschon im Bund ein geringer Teil der Einschnitte der "Rente mit 67" übernommen wurde, ist es doch weiterhin so, dass z.B. Tariferhöhungen für aktive Beamte gleichzeitig auch eine (nur minimal reduzierte) Erhöhung der PENSIONEN mit sich bringt, die die Steigerung der Renten in den letzten Jahren immer überschritten hat.
Ich bitte NICHT die "Rente mit 67" zu diskutieren, sondern nur die unterschiedlichen Regelungen für Beamte zu begründen.
Wie ist die Position Ihrer Partei ?

Ihre Antwort erhoffe ich hier.
Vielen Dank!

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Leefmann,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Beamtenversorgung. Die FDP-Bundestagsfraktion hält an den selbstständigen Alterssicherungssystemen – der gesetzlichen Rentenversicherung auf der einen Seite und der Beamtenversorgung auf der anderen Seite – fest. Sie haben sich bewährt und führen meiner Meinung nach nicht zu einer Besserstellung des beamteten Personals. Bei einem Vergleich dieser beiden Gruppen muss das Lebenseinkommen betrachtet werden. Hier ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede.
Bei Beamten sind die Bruttogehälter während der aktiven Dienstzeit im Hinblick auf die spätere Versorgung niedriger bemessen als bei vergleichbaren Beschäftigten. Pensionäre haben, anders als Rentner, keinen Anspruch auf Betriebs- oder Zusatzrenten, wie sie bei gesetzlich Versicherten üblich sind. Hinzu kommt, dass die Beamtenversorgung noch bis 2040 deutlich höher versteuert wird als Renten.
Die Beamtenpensionen sind von Sparmaßnahmen nicht verschont geblieben, die im Hinblick auf die demographische Entwicklung zur Stabilisierung der Alterssicherungssysteme erforderlich geworden sind. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass auch in Zukunft die Bezahlung, betrachtet auf das Lebenseinkommen, von Beamten und Angestellten vergleichbar bleibt.
In der Vergangenheit sind zahlreiche Maßnahmen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auch auf die Beamtenversorgung übertragen worden. Das gilt beispielsweise für die Anrechnung von Ausbildungszeiten oder den Nachhaltigkeitsfaktor, der die künftigen Veränderungen im Verhältnis von Versorgungsempfängern zu Beitragszahlern widerspiegelt.
Es war im Übrigen die FDP, die sich in der Vergangenheit für eine Kapitaldeckung der Beamtenversorgung eingesetzt hat. Auf unseren Druck hin sind Versorgungsfonds und Versorgungsrücklagen eingeführt worden. So verzichten Beamte bei jeder Besoldungserhöhung auf 0,2 Prozent, damit die Dienstherren Versorgungsrücklagen bilden können. Bei neu eingestellten Beamten sind Rücklagen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu bilden, sodass die späteren Versorgungsausgaben in voller Höhe kapitalgedeckt sein werden.
Ich bin der Meinung, dass die Beschäftigungs- und Bezahlungsbedingungen auch im öffentlichen Dienst weiter attraktiv sein müssen. Nur so ist der Staat in der Lage, qualifiziertes Personal für eine Tätigkeit im öffentlichen Bereich zu gewinnen und zu halten. Der Staat muss bei Erfüllung seiner Aufgaben mit der Wirtschaft mithalten können. Er muss ihr auf Augenhöhe begegnen können. Hiervon profitieren Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, denn ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist ein wichtiger Standortfaktor. Grundsätzlich sollen Beamte nur bei der Bewältigung hoheitlicher Aufgaben eingesetzt werden. Dies erfordert jedoch eine unabhängige und adäquate Versorgung der Bürger im Staatsdienst.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort die Position der FDP näher bringen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Staffeldt