Frage an Torsten Staffeldt von Paul F. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Staffeldt,
ich habe neulich gelesen, dass ein Bundestagsabgeordneter 7.668 Euro brutto im Monat verdient. Dazu kommen Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale und diverse Nebeneinkünfte.
Ziemlich viel Geld, wie ich finde, obwohl man immer wieder liest, dass es nur ein Bruchteil von dem ist, was Sie in der freien Wirtschaft verdienen könnten.
Um mir ein besseres Bild darüber zu machen, ob Ihr Verdienst auch gerechtfertigt ist, möchte ich einmal freundlich nachfragen, was Sie dafür tun. Vielleicht ganz anschaulich indem Sie mir sagen, wie hoch Ihr Stundenlohn in etwa ist.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Franke
Sehr geehrter Herr Franke,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen hiermit anschaulich und ausführlich beantworten möchte. Als Bundestagsabgeordneter verbringe ich etwa 22 Wochen im Jahr in Berlin. In diesen sogenannten Sitzungswochen besteht Anwesenheitspflicht. Die Tage in Berlin werden von Arbeits- und Plenarsitzungen, Besprechungen, Büroarbeit und Informationsgesprächen bestimmt. Ich komme dabei auf eine Wochenarbeitszeit von etwa 60 Stunden, wobei manche Arbeitstage vielfach länger als 12 Stunden dauern. Donnerstags wird diese Zahl regelmäßig überschritten, da das Plenum bis tief in die Nacht hinein tagt, oft bis gegen Mitternacht.
Für meine Arbeit in Bremen kann ich die gleiche Stundenanzahl ansetzen. Bürgergespräche, Büroarbeit, Firmenbesuche und die Vorbereitung der nächsten Sitzungswoche füllen auch hier die Tage aus. Manchmal müssen auch am Wochenende Termine wahrgenommen werden.
Ich komme daher auf eine Arbeitszeit von etwa 240 Stunden im Monat. Dafür erhalte ich eine Aufwandsentschädigung (kein Gehalt) in Höhe von 7.668 EUR brutto. Mein Stundenlohn beträgt rund 32 Euro. Die Verantwortung, die man als Abgeordneter hat, und der damit verbundene Arbeitsaufwand stehen meiner Meinung nach in keinem Verhältnis zu der gezahlten Aufwandsentschädigung.
Zuzüglich zu der Aufwandsentschädigung bekomme ich eine Pauschale, die u.a. für die Ausstattung meines Wahlkreisbüros in Bremen, Reisekosten und den Unterhalt meiner Wohnung in Berlin verwendet wird. Weitere „Nebeneinkünfte“ beziehe ich nicht, wenn man davon absieht, dass ich nebenbei immer noch meine eigene Firma als selbständiger Unternehmer führe.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen,
mit freundlichen Grüßen
Torsten Staffeldt