Frage an Torsten Staffeldt von Jakob M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Staffeldt,
die CDU hat zusammen mit der SPD das Zugangserschwerungsgesetz verabschiedet. Die Grünen haben sich in der Abstimmung zweifelhaft verhalten (teils enthalten) - die FDP hat dagegen gestimmt.
Wie bewerten Sie das Abstimmungsverhalten zu dem Gesetz? Was wird die FDP und sie als möglicher Bundestagsabgeordneter im Zusammenhang mit dem Gesetz unternehmen um Bürgerrechte zu sichern und den dokumentierten Missbrauch von Kindern zu unterbinden?
Mit freundlichem Gruß
JM
Sehr geehrter Herr Marquardt,
vielen Dank für Ihre Frage. Mit dem von CDU, CSU und SPD verabschiedeten Gesetz wird die Kinderpornographie leider mit keinem Stück zurückgedrängt. Die vorgesehenen Zugangssperren im Internet sind in Sekundenschnelle zu umgehen und daher kein geeignetes Mittel. Wir werden nicht umhin kommen, uns der sicherlich mühsameren Aufgabe zu unterziehen, die Täter einzeln zu verfolgen und zu bestrafen und Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu löschen und nicht nur den Zugang zu erschweren. Das das Löschen kinderpornographischer Internetseiten auch ohne freiheitseinschränkende Maßnahmen möglich ist, läßt sich z.B. unter http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html nachprüfen.
Aus meiner Sicht sind die beschlossenen Zugangssperren nicht nur nutzlos, sondern gar schädlich, denn sie berühren sensible Fragen unseres freiheitlichen Rechtsstaats. Ich befürchte, dass dieses Gesetz den Einstieg in die Internetzensur darstellt. Auch wenn heute CDU, CSU und SPD versichern, es ginge lediglich um diesen einen speziellen Bereich, in den man eingreifen möchte, so konnten wir auch schon bei anderen Eingriffen in unsere bürgerlichen Freiheitsrechte feststellen, dass oft nur ein halbes Jahr später weitere Einschränkungen folgten. Frau von der Leyen hat sich in diesem Sinne bereits geäußert ! Das war so bei der Verwendung der Mautdaten oder aber auch der heimlichen Onlinedurchsuchung. Man findet immer einen Anlass, warum dieses ausgedehnt werden muss.
Da das Gesetz meiner Einschätzung nach verfassungswidrig zustande gekommen ist, bin ich optimistisch, dass das Bundesverfassungsgericht dieses auch so feststellen und das Gesetz aufheben wird. Falls nicht, so werde ich mich mit meinen Kollegen in der FDP Fraktion auch in der nächsten Legislaturperiode gegen ein solches Verbotsgesetz engagieren.
Das Abstimmungsverhalten der anderen Parteien wiederum zeigt mir ganz deutlich, dass die bürgerlichen Freiheitsrechte nur bei FDP gewahrt werden. Eine "Piratenpartei" wird dafür nicht benötigt.
Mit besten Grüßen, Ihr
Torsten Staffeldt