Torsten Hilse
SPD
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Frage von Mathias B. •

Frage an Torsten Hilse von Mathias B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Hilse
Ich wohne in Niederschönhausen und arbeite in einer kleinen Druckerei
in Zehlendorf.Ich soll am 4.10.06 meinen Grundwehrdienst antreten.
Da wir nur drei Drucker sind kann es sich mein Chef nicht leisten mir meinen
Arbeitsplatz frei zu halten.Ich wäre also nach dem Grundwehrdienst arbeitslos.Ich habe das auch dem kreiswehrersatzamt mitgeteilt. Die nennen das keinen beruflichen Härtefall und verweisen auf entsprechende Paragrafen.Da nur 15% des Jahrgangs 1983 gezogen werden frage ich mich wieso gerade ich in dieser Zeit wo es viele Arbeitslose gibt meinen Arbeitsplartz verlieren soll um den Grundwehrdienst abzuleisten.Im Übriegen werde ich am 21.10.06 23 Jahre alt und würde somit für den Wehrdienst nicht mehr in Frage kommen.Da sie selber aus der Branche kommen wissen sie bestimmt wie die Lage für Bogenoffsetdrucker auf dem Arbeitsmarkt aussieht. Ich hoffe auf ihre hilfe da ich mich schon an alle anderen Stellen gewand habe mir aber niemand helfen konnte bzw.wollte da ich nie eine Antwort erhalten habe.
mit freundlichen Grüssen
Mathias Barthel

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Barthel,

als Berufskollege verstehe ich Ihre Situation sehr gut! In Ihrem Fall ist die Rechtslage zunächst so, wie Sie sie dargestellt haben. Wiewohl ich ein Befürworter der Wehrpflicht bin, meine ich, dass diese nicht um jeden Preis durchgesetzt werden sollte. Meines Erachtens muss das Kreiswehrersatzamt von dem ihm eingeräumten Ermessen auch Gebrauch machen. Vor dem Hintergrund einer schwierigen Arbeitsmarktlage und eingedenk der Tatsache, dass ohnehin nur 15 Prozent eines Jahrgangs gezogen werden können, sehe ich kein Erfordernis dafür, junge Menschen einzuziehen, für die dies mit dem sicheren Verlust des Arbeitsplatzes verbunden ist. Ich meine, dass die Wehrpflicht in der Zeit abgeleistet werden sollte, die vor der Ausbildung liegt (z.B. Phase zwischen Abitur und Studium), oder gleich nach Abschluss der Ausbildung, vor dem Berufseinstieg.

Ich empfehle Ihnen, sich sofort an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Ralf Hillenberg, zu wenden. Die Adresse lautet: Abgeordnetenhaus von Berlin, Petitionsausschuss, 10111 Berlin-Mitte. Sie können sich in Ihrer Petition auf mich beziehen. Bitte fügen Sie die notwendigen Unterlagen in Kopie bei. Ich hoffe, Herr Hillenberg kann das Kreiswehrersatzamt dazu bewegen, sich unserer Sichtweise anzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Hilse