Frage von Oliver G. • 18.08.2023

Antwort von Tobias Vogt CDU • 18.08.2023
Bei nicht ausreichender Begründung und Faktenlage, kann ein Verbotsverfahren scheitern und richtet damit noch größeren Schaden an.
CDU Rhein-Hunsrück, Johann-Philipp-Reis Str. 5, 55469 Simmern / Foto Eidens-Holl Fotostudio
Bei nicht ausreichender Begründung und Faktenlage, kann ein Verbotsverfahren scheitern und richtet damit noch größeren Schaden an.
Das Petitionsrecht ist für mich ein wertvolles Recht des Bürgers.