Tobias Vogt, WK16 Rhein-Hunsrück
Tobias Vogt
CDU
67 %
/ 3 Fragen beantwortet
Frage von Thomas G. •

Zeugen Jehovas als höchst fragwürdige "Körperschaft des öffentlichen Rechts" Was kann man dagegen unternehmen?

Sehr geehrter Herr Vogt, bitte werfen Sie einen Blick auf EX Zeugen Jehovas in der BRD, welche nach ihrer Trennung von der Sekte auf Geheiß der Sektenführer in den USA geächtet werden. Dadurch werden Jahr für Jahr unzählige Familien in unserem Land zerstört.

Bitte werfen Sie einen Blick auf diesen Link welcher zeigt, welchen Schaden Zeugen Jehovas in der Gesellschaft anrichten: https://jz.help/problembereiche/soziale-aechtung-kontaktverbot/
Rechtstreue Bürger zu ächten, nur weil sie eine Endzeit-Sekte verlassen, kann kein "öffentliches Recht" sein!

Mit vielen anderen von Ächtung Betroffenen bin ich der Überzeugung, dass der Staat akuten Handlungsbedarf hat, weil der Artikel 1 unserer Verfassung von der Sekte derart mit den Füßen getreten wird. Der KdöR-Status der Sekte sollte sofort entzogen werden!
Mit freundlichen Grüßen Thomas G.

Tobias Vogt, WK16 Rhein-Hunsrück
Antwort ausstehend von Tobias Vogt
CDU
Was möchten Sie wissen von:
Tobias Vogt, WK16 Rhein-Hunsrück
Tobias Vogt
CDU