Warum werden nicht, wie in anderen Bundesländern, die Mittel für die Wohnraumförderung sofort erhöht und die Fördermittel schnellstens ausgereicht, zumindest verbindlich zugesagt (z.B. wie in NRW) ?
Sehr geehrter Herr Vogt,
die Mittel der Wohnraumförderung sind seit Mitte des Jahres aufgebraucht. Aktuell liegen hunderte von bewilligungsreife Anträge bei Ihrer Administrierungsstelle, der L-Bank. Die Antragsteller wissen nicht, ob und wann die Fördermittel gewährt werden. Es können keine Aufträge an Handwerk und Mittelstand erteilt werden. Dabei wäre ja gerade ein rechtzeitige Auftragserteilung für eine vernünftige Planung von (Personal-)Kapazitäten und Materialbestellungen gerade beim Handwerk unerlässlich. NRW hat noch im laufenden Haushalt (sic!) die Mittel erhöht „Mit der frühzeitigen Erhöhung der öffentlichen Wohnraumförderung in 2024 von 1,7 Milliarden Euro auf 2,7 Milliarden Euro schaffen wir weitere Perspektive und Stabilität im Land Nordrhein-Westfalen. Statt Förder-Stau ermöglicht die Landesregierung damit auch in 2024 ein Förder-Wow“. Dort werden gerade alle Bewilligungen erteilt, alle Akteuere dort können vernünftig und verlässlich planen. Nicht so in BaWü!
Sehr geehrter Herr S.,
die fehlenden Wohnungen sind die größte soziale Frage unserer Zeit. Wir sind uns der Dringlichkeit der Situation bewusst und arbeiten mit Hochdruck daran, bestehende Hürden zu überwinden, um schnelleres Bauen zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wird aktuell die Landesbauordnung gründlich überarbeitet.
Die Landesregierung aus Grünen und CDU hat das Förderprogramm seit 2022 erheblich ausgeweitet, um den sozialen Wohnungsbau voranzutreiben. Besonders hervorzuheben ist, dass wir in diesem Jahr gemeinsam mit dem Bund 580 Millionen Euro in den sozialen Wohnraum investieren, was einen neuen Höchststand darstellt. Zum Vergleich: In den Vorjahren lag das Volumen bei rund 250 Millionen Euro. Dank dieser Ausweitung ist die Zahl der Sozialwohnungen nach einem jahrelangen Rückgang erstmals wieder gestiegen.
Um den sozialen Mietwohnungsbau weiter zu fördern, wurde der Festbetrag der berücksichtigungsfähigen Baukosten pro Quadratmeter von 3.500 auf 4.000 Euro angehoben. Zudem stellt das zusätzliche Mittel in Aussicht, wenn für bestehende Mietwohnungen eine neue Sozialbindung eingerichtet wird. Die mögliche Dauer dieser Sozialbindung soll auf bis zu 40 Jahre verlängert werden, um langfristige Planungssicherheit zu schaffen.
In wenigen Tagen beginnen nun die Beratungen zum Staatshaushalt 2025, die uns Abgeordnete in den kommenden Wochen intensiv beschäftigen werden. Der Wohnungsbau und seine Förderung sind hierbei zentrale Themen. Die CDU wird alles daran setzen, gemeinsam mit der Bauministerin Nicole Razavi, so viel Geld wie möglich für die Wohnungsbauförderung einzustellen. Den Beratungen kann ich aber nicht vorgreifen.
Das Land Baden-Württemberg unternimmt große Anstrengungen, den Wohnungsbau zu fördern und zu beschleunigen. Es ist verständlich, dass man stets argumentieren kann, dass es nie genug Mittel sind. Aber die Haushaltsmittel fallen in diesem Bundesland nicht vom Himmel. Eine nicht unwichtige Rolle spielt dabei der Länderfinanzausgleich, durch den unser Bundesland 4,5 Milliarden Euro an andere Bundesländer abgeben muss, auch an Nordrhein-Westfalen. Dies stellt uns vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen, denen wir verantwortungsvoll nachkommen müssen.