Die Wahrung und Achtung unserer demokratischen Werte erachte ich hier als Pflichtaufgabe aller Parlamentarier – ob im Bayerischen Landtag, im gesellschaftlichen Miteinander oder im Ausland. Diesem Anspruch kann eine Reise in dem von Ihnen genannten Kontext selbstredend nicht gerecht werden.
Vor dem 01. April 2020 bestand keine bußgeldbewährte Ausgangsbeschränkung durch Rechtsverordnung, sondern auf der Grundlage von Allgemeinverfügungen.
Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Hier werden derzeit mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können.
Der Freistaat Bayern wird zusätzlich zu den Bundeshilfen einen ergänzenden Schutzschirm für ganz Bayern aufspannen mit einem eigenen Härtefallfonds Bayern mit einem Gesamtvolumen in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro.
(...) Dr. Steiner zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Gewährung von Zulagen an Mitglieder des Bayerischen Landtags mit besonderen Funktionen innerhalb einer Fraktion eingeholt hatte. Nachdem sich das von Ihnen genannte Urteil des BVerfG vom 21.7.2000 nur auf das Thüringer Abgeordnetengesetz bezieht, entfaltet dies keine Bindungswirkung, was auch der ORH so anerkannt hat. (...)