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Tobias Lindner
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Frage von Heinrich D. •

Wieso soll der Sept. 2022 als Maßstab für ein Gas-Grundkontingent genommen werden? Viele Haushalte haben seit dem 24.2.22 schon Gas eingespart. Werden jetzt die belohnt, die bislang nicht sparten?

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Sehr geehrter Herr Heinrich D.,

am 15. Dezember 2023 verabschiedetet der Deutsche Bundestag das Gesetzespaket zu den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme.

Bei der von Ihnen angesprochenen Gaspreisbremse ist vorgesehen, dass Haushalte ab 1. März 2023 ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis erhalten. Das heißt, der Preis ist für 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt, und zwar bei 12 ct/kWh. Für einen Verbrauch oberhalb dieses Kontingents von 80 Prozent muss der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.

Die Grundlage der Berechnung der Entlastung ist der, durch die Energieversorgungsunternehmen prognostizierte, Jahresverbrauch vom September 2022. Dieser basiert auf dem Vorjahresverbrauch d.h. dem Jahr 2021 oder Teilabschnitte des Jahres.

Es handelt sich um einen von den Versorgern errechneten Durchschnittswert und nicht um den Verbrauch des Vergleichsmonats September 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Lindner  

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