Frage an Tobias Lindner von Lothar S. bezüglich Senioren
Warum gibt es in der Bundesrepublik immer noch 2 verschiedene Renten/Pensions-Systeme. Wäre es nicht gerechter ein System wie zB. in Östereich oder Schweiz einzuführen ?
Sehr geehrter Herr Sehringer,
Alterssicherungssysteme sind sehr unterschiedlich, ein Vergleich mit Blick auf die Gerechtigkeit methodisch sehr schwierig. Es gibt allerdings Aspekte des österreichischen Alterssicherungssystems, die wir auch in Deutschland umsetzen wollen. Soziale Sicherungssysteme müssen verlässlich, solidarisch und gerecht gestaltet werden. Wenn aber ganze Berufe bzw. Berufsgruppen, BeamtInnen und Abgeordnete ihre Alterssicherung außerhalb des gesetzlichen Sozialversicherungssystems organisieren, werden diese Ziele nicht erreicht. Perspektivisch müssen daher alle Bürgerinnen und Bürger unter der Berücksichtigung aller Einkunftsarten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. So sind sie gut abgesichert sowie versorgt und können sich entsprechend ihrer Einkommen an der Finanzierung beteiligen. Die Bürgerversicherung schließt zudem Versicherungslücken bei Nichterwerbstätigkeit. Hiervon profitieren insbesondere Frauen.
In einem ersten Schritt in Richtung einer Bürgerversicherung sollen zum einen die nicht anderweitig abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bereits anderweitig abgesichert im Alter sind Selbständige unter anderem über die Künstlersozialversicherung (wie Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten), Landwirtinnen und Landwirte sowie Selbstständige in berufsständischen Versorgungswerken. Für einen Übergangszeitraum sind durch Ansetzen einer Altersgrenze bereits bestehende private Altersvorsorgeformen zu berücksichtigen. Zudem sind flexible Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu ermöglichen (inklusive beitragsfreier Karenzzeiten bis zu zwei Jahren in Phasen der Gründung). Zum anderen sollen auch Minijobberinnen und -jobber, Arbeitslosengeld II-Beziehende und Abgeordnete schon heute in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden.
In einem zweiten Schritt sind Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Hierfür sollte mit den Bundesländern zusammen gearbeitet und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden. Bereits erworbene Anwartschaften auf Versorgung und bestehende BeamtInnenverhältnisse müssen dabei aus Gründen des Vertrauensschutzes unberührt bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Lindner