Frage an Tobias Lindner von Diethard G. bezüglich Verteidigung
Sehr geehrter Herr Lindner, ich frage auch Sie als Mitglied einer einst von konsequenten Kriegsgegnern gegründeten Partei: Inwieweit sehen Sie durch die Mitgliedschaft Deutschlands in der NATO im Zusammenhang mit den aktuellen Spannungen mit der russischen Bevölkerung in der Ukraine eine Gefahr eines durch den Bündnisautomatismus ( wie im ersten Weltkrieg) ausgelösten weltweiten Krieges? Außerdem möchte ich wissen, ob die NATO unabhängig von den Parlamenten der Mitgliedländer eigenständig militärische Handlungen befehlen kann? Ich denke hierbei zum Beispiel an den Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze der Bundeswehr?
Sehr geehrter Herr Günther,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich in aller Kürze beantworten möchte:
1.) Die Gefahr eines „Bündnisautomatismus“ durch die Mitgliedschaft Deutschlands in der NATO besteht im Fall der Bedrohung der Ukraine durch russische Truppen nicht, da die Ukraine nicht Mitglied der NATO ist und somit die Beistandspflicht nach Art. 5 Nordatlantikvertrag auch nicht greift.
2.) Es handelt sich nicht „um aktuelle Spannungen zwischen der Ukraine und Russland“, sondern um den Aufmarsch von circa 40.000 russischen Soldaten an der Grenze zur Ukraine sowie in der Ukraine selbst. Dadurch bricht Russland übrigens zum wiederholten Mal internationale Abkommen wie das Wiener Dokument der OSZE, das eine entsprechende Information der Mitgliedsstaaten im Fall von Manöver und Truppenbewegungen vorschreibt.
3.) Die NATO kann nur dann in bewaffneten Konflikten „militärischen Handlungen“ - wie Sie schreiben - befehlen, wenn das Bundestag zuvor (bei Auslandseinsätzen) ein entsprechendes Mandat beschlossen hat oder (im Falle der Bündnis- und Landesverteidigung) den Verteidigungsfall festgestellt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Lindner MdB