Frage an Tobias Lindner von Jean-Jacques S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag,
Menschen, die die Deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, dürfen nicht die Politik der Bundes-Republik Bzw. der Länder beeinflussen (Wahlrecht). Dies bedeutet ein immensen demokratisches Defizit zumal die Politik auch von nicht Deutschen finanziert wird (Diäten, Parteifinanzierung, ...). Die Annahme, dass eine Einbürgerung möglich sei ist auch nicht ein Argument. Das Recht auf eine eigene Weltanschauung wird durch das Staatsangehörigkeit verletzt. Ferner verstoßen die gestellten Bedingungen des Gesetzes gegen die Würde des Menschen.
Gedenkt die Grünen eine Angleichung des Begriffes Volk zur Begriff Wohnbevölkerung voran zu treiben ?
Ich bedanke mich im voraus für einer Antwort
Sehr geehrter Herr Sarton,
wir GRÜNE fordern, das Grundgesetz dahin gehend zu ergänzen, dass auch Nicht-EU-BürgerInnen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, das Kommunalwahlrecht erhalten.
Ein großer Teil unserer Bevölkerung, nämlich über 4 Millionen Menschen in Deutschland, darf an Wahlen nicht teilnehmen. Im Jahr 1992 wurde zwar mit dem Vertrag von Maastricht das kommunale Wahlrecht für EU-BürgerInnen eingeführt, doch ImmigrantInnen aus Nicht-EU-Staaten sind weiter von der wichtigsten politischen Teilhabe ausgeschlossen. Dies ist weder mit dem Demokratieprinzip vereinbar noch mit einer erfolgreichen Integrationspolitik.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Lindner