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Tobias Hans
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Frage von Oliver M. •

Frage an Tobias Hans von Oliver M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Hans,

wenn man sich auf dem aktuellen Wohnungsmarkt (Internet wie Printmedien) umschaut, so bemerkt man das der Quadratmeterpreis 20/21 solangsam die 10€/m² Schallmauer durchbricht.
Daher lautet meine Frage, warum gibt es in Saarbrücken noch keinen Mietenspiegel wie es z.b in Neunkirchen (Saar) üblich ist.

Über ein Statement würde ich mich sehr freuen.

MfG

O. M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In den vergangenen Jahren haben sich die Quadratmeterpreise für Wohnungsmieten im Saarland in der Tat leicht erhöht. Allerdings gilt es in diesem Zusammenhang auch zu beachten, dass die in Rede stehenden Wohnungsmieten im Landesdurchschnitt in den vergangenen zwölf Monaten lediglich um 2,8 Prozent gestiegen sind. Nach einem Plus von über 4 Prozent im Vorjahr und mehr als 8 Prozent in 2018 ist dies eine deutliche Entschleunigung des Marktgeschehens.
Das angemessene und bezahlbare Wohnen gehört ohne Frage zu den Grundbedürfnissen der Menschen und ist von maßgeblicher Bedeutung für die Lebensqualität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Allerdings begegnen Haushalte immer öfter Problemen, sich am Wohnungsmarkt selbst mit ausreichendem Wohnraum zu versorgen. Die Unterstützung dieser Haushalte ist Teil einer verantwortungsbewussten Wohnungspolitik. Eine Handlungsform der Wohnungspolitik ist dabei die Soziale Wohnraumförderung, deren Ziel die Förderung des Wohnungsbaus zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung von Mietwohnraum und bei der Bildung selbst genutzten Wohneigentums ist.
In diesem Zusammenhang hat die saarländische Landesregierung diverse Förderprogramme aufgesetzt, mit deren Hilfe seit 2017 rund 370 günstige Mietwohnungen neu entstanden sind. Dafür stehen insgesamt rund 33 Millionen Euro an Zuschüssen zur Verfügung. Aktuell haben circa 570 Wohnungen im Saarland eine so genannte „Mietpreisbindung“ – gelten also offiziell als Sozialwohnungen.
Bislang gibt es in der saarländischen Landeshauptstadt Saarbrücken keinen qualifizierten Mietspiegel. Einer der Gründe, warum man sich gegen die Erstellung eines Mietspiegels entschieden hat, war, dass bis zum Jahreswechsel 2019/2020 der Bemessungszeitraum, der für die Erstellung des Mietspiegels herangezogen wurde, bei lediglich vier Jahren lag. Dies erschien zu kurz, da hierdurch Wohnungen mit alten Verträgen und günstigeren Mieten teurer werden könnten, da die Mieten der letzten Jahre meist höher als bei älteren Verträgen sind.
Zum 01.01.2020 wurde dieser Betrachtungszeitraum nun für die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auch für Mietspiegel von vier auf sechs Jahre verlängert, was ausdrücklich zu begrüßen ist. Darüber hinaus wurden im Laufe dieses Jahres in den Bundesministerien weitere Reformvorschläge erarbeitet, um die Statistik des Mietspiegels klarer und rechtssicherer zu machen.

Herzliche Grüße
Ihr Tobias Hans

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