(...) Der Verdienstorden wird an Frauen und Männer für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, z.B. auch Verdienste im sozialen, karikativen und mitmenschlichen Bereich. Es sind Verdienste, die in der Regel unter Zurückstellung der eigenen Interessen über einen längeren Zeitraum mit erheblichem Einsatz erbracht wurden. Nach den allgemeinen Grundsätzen der Ausführungen des Ordensstatuts genügen für die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland die normale Pflichterfüllung am Arbeitsplatz oder die bloße Übernahme eines Ehrenamtes beispielsweise nicht. (...)
(...) die rechtliche Grundlage der Kirchensteuer ist Artikel 140 GG. Demnach sind Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, berechtigt, auf Grund Steuern zu erheben. (...)
(...) Sie legen die Betreuungszeiten eigenständig fest. Wir wollen aber, dass der Bund die Kommunen finanziell so ausstattet, dass diese die Kinderbetreuung in den Randzeiten ausbauen können. (...)
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Über die Frage ob und wie Straßenbeiträge erhoben werden dürfen bzw. müssen, gibt es in Hessen in den letzten Jahren eine intensive Diskussion. (...)
(...) ich teile Ihre Forderung nach mehr Transparenz bei der Durchsetzung von Interessen ausdrücklich. Im SPD-Wahlprogramm sprechen wir uns für die Schaffung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag aus. Dieses Register muss auf gesetzlicher Grundlage eingerichtet werden, damit die Öffentlichkeit endlich Auskunft darüber erhält, welche Interessenvertretung mit welchem Budget für wen tätig ist. (...)
(...) bei den Umschlägen handelt es sich um Stimmzettelumschläge nach Vorgabe des amtlichen Musters des hessischen Landeswahlleiters. Das Kommunalwahlgesetz (KWG) und die Kommunalwahlordnung (KWO) schreiben lediglich vor, dass der Stimmzettel in einem amtlichen Stimmzettelumschlag gesteckt werden muss. Das heiß, dass nur die ausgegebenen Umschläge genutzt werden dürfen. (...)