Frage an Timon Gremmels von Monika F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag!
Sehr geehrter Herr MdB Timo Gremmels, laut der Veröffentlichung des Newsletters des Bundesjustizministeriums
bmjv@newsletter.bund.de überreichte Heiko Maas am 14. November an Herrn Oberstaatsanwalt a.D. Wiese das Bundesverdienstkreuz am Bande.
Herr Gremmels ist Ihnen bekannt, an wie viele Frauen und an wie viele Männer in den 4 Jahren der großen Koalition an der Ihre Partei und die CDU/CSU beteiligt war, diese Bundesverdienstkreuze vergeben wurden? Werden Sie sich zukünftig dafür einsetzen, dass die Richtlinien für die Vergabe der Bundesverdienstkreuze ob ohne oder mit Band dahingehend überarbeitet werden, so dass sie nicht an Personen vergeben werden, die ihr bezahltes Amt ordentlich ausgeführt haben, sondern an Personen die mitten aus der Bevölkerung kommen und die sich jahrelang oder sogar jahrzehntelang in den verschiedensten Gremien ehrenamtlich engagiert haben? .
Ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Frage und verbleibe mit besten Grüßen M. F.
Sehr geehrte Frau F.,
Theodor Heuss stiftete am 7. September 1951 den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
Der Verdienstorden wird an Frauen und Männer für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, z.B. auch Verdienste im sozialen, karikativen und mitmenschlichen Bereich. Es sind Verdienste, die in der Regel unter Zurückstellung der eigenen Interessen über einen längeren Zeitraum mit erheblichem Einsatz erbracht wurden. Nach den allgemeinen Grundsätzen der Ausführungen des Ordensstatuts genügen für die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland die normale Pflichterfüllung am Arbeitsplatz oder die bloße Übernahme eines Ehrenamtes beispielsweise nicht. Eine Ordensverleihung setzt immer besondere Verdienste um das Gemeinwohl voraus.
Jeder kann übrigens die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen formlos anregen und seine Vorschläge an die Staats- bzw. Senatskanzlei des Landes richten, in dem die auszuzeichnende Person ihren Wohnsitz hat. Sie können z.B. einen ehrenamtlich besonders aktiven Menschen für die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vorschlagen. Handelt es sich um eine hessische Bürgerin oder einen hessischen Bürger müssten Sie Ihren Vorschlang an die Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Straße 1, 65189 Wiesbaden richten. Die Ordensanregungen werden von den Staats- und Senatskanzleien bzw. vom Auswärtigen Amt geprüft. Formelle Ordensvorschläge dürfen dem Bundespräsidenten nur die Regierungschefs der 16 Länder für ihre „Landeskinder“ und der Bundesminister des Auswärtigen für Ausländer oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland unterbreiten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.
Die stärkere Berücksichtigung von Frauen und jungen Menschen ist ein großes Ziel des Bundespräsidenten.
2016 sind insgesamt 1318 Personen, davon 406 Frauen und 912 Männer, 2015 1404 Menschen, davon 446 Frauen und 958 Männer, 2014 1618 Personen, davon 484 Frauen und 1134 Männer und 2013 1770 Menschen, davon 532 Frauen und 1238 Männer mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden.
Die Informationen können Sie der Homepage des Bundespräsidenten unter www.bundespraesident.de entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Timon Gremmels, MdB