Frage an Timon Gremmels von Monika F. bezüglich Staat und Verwaltung
Guten Tag!
Sehr geehrter Herr Gremmels,
wie Sie ja sicher wissen, haben wir in Fuldabrück am nächsten Sonntag Bürgermeisterwahl. Ich wähle per Briefwahl.
Nun steht aber auf dem amtlichen Briefumschlag, in den ich meinen Wahlschein einlegen soll: "Stimmzettelumschlag für die Ober-Bürgermeisterinnenwahl oder des Ober-Bürgermeisters".
Bei uns findet aber die Wahl zum Bürgermeister statt und Herr Gremmels, eine wirkliche Wahl! Der amtierende SPD Bürgermeister hat einen parteilosen Gegenkandidaten. Aber, das wissen Sie ja sicher!
Nun ziehen sich alle auf die kommunale Selbstbestimmung zurück und niemand fühlt sich für meine Frage verantwortlich, ob das mit dem Briefumschlag so korrekt und rechtlich einwandfrei ist.
Herr Gremmels gehört so ein amtlicher Briefwahlumschlag nicht auch zum Wahlprozedere?
Und Herr Gremmels, da Wahlen auch immer etwas mit Psychologie zu tun haben, ist es dann nicht besonders wichtig, dass alle amtlichen Wahlsachen korrekt und rechtlich unangreifbar sind?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichem Gruß
Monika Frank
Sehr geehrte Frau Frank,
bei den Umschlägen handelt es sich um Stimmzettelumschläge nach Vorgabe des amtlichen Musters des hessischen Landeswahlleiters. Das Kommunalwahlgesetz (KWG) und die Kommunalwahlordnung (KWO) schreiben lediglich vor, dass der Stimmzettel in einem amtlichen Stimmzettelumschlag gesteckt werden muss. Das heiß, dass nur die ausgegebenen Umschläge genutzt werden dürfen.
Im Vorfeld der Bürgermeisterwahlen im Baunatal wurde der gleiche Sachverhalt bereits in der Tageszeitung öffentlich diskutiert. Nach meinen Informationen hat die Kommunalaufsicht des Landkreises den Sachverhalt damals überprüft. Es gab keine Bedenken, da die Umschläge dem amtlichen Muster entsprachen.
Mit freundlichen Grüßen
Timon Gremmels, MdL