Was werden Sie unternehmen, um aus dem deutschen Tier"nutz"gesetz ein echtes Tier"schutz"gesetz zu machen und wie möchten Sie das sträflich vernachlässigte Thema Tierschutz in den Fokus rücken?
Sehr geehrter Herr Kern,
Deutschland, einst Vorbild in Sachen Tierschutz, ist mittlerweile dank lobbygesteuerter Katastrophenpolitik europaweit eines der Schlusslichter. Die geplante "Reform" des Tierschutzgesetzes ist nicht annähernd ausreichend. Mächtige Lobbys, wie Jagd, Agrar- und Tierversuchsindustrie sind so gut wie nicht betroffen. Längst überfällige Angelegenheiten, wie z. B. das Tierverbot in Zirkussen, eine Positivliste für "Haus"-tiere oder die Tierschutzverbandsklage fehlen immer noch. Auch der Naturschutz ist schwer auf dem absteigenden Ast, unter anderem dank Strassenbau, technischen Pseudoklimaschutz und falsche Agrarpolitik. Deutschland sollte meiner Meinung nach seinen Einfluss in der EU und auch international nutzen und diese Themen stärken.
Was werden Sie unternehmen, dass den Themen Naturschutz, Tierschutz und Tierrechte die längst überfällige Aufmerksamkeit geschenkt wird und endlich Massnahmen ergriffen werden?
Freundliche Grüße,
Jörg G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich gerne antworte.
Als Freie Demokraten setzen wir uns für klare europäische Regeln ein, wie mit Tierschutz umzugehen ist. So braucht es europaweite Mindeststandards für den Tierschutz, um niedrige Tierschutzstandards nicht zum wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteil werden zu lassen. Das hat die FDP in ihrem Programm zur kürzlich abgehaltenen Europawahl eindeutig festgehalten. Ich stimme Ihnen also zu, dass das Thema auf die europäische Ebene muss.
Auch die Novellierung des Tierschutzgesetzes bringt meiner Meinung nach durchaus Vorteile für den Tierschutz mit sich, wie die Stärkung des Qualzuchtverbots, mehr Transparenz in Schlachthöfen oder auch neue Vorgaben für Zirkustiere.
Ich setze mich in meiner parlamentarischen Tätigkeit in diesem Sinne für den angemessenen Schutz von Tieren ein - möchte aber auch darauf hinweisen, dass praktisch keine gesetzgeberische Zuständigkeit des baden-württembergischen Landtags zu Ihren Fragestellungen gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Timm Kern