Sehr geehrter Herr Kern, Finden Sie es richtig, dass die erhobenen Bußgelder aus der Corona-Politik In Bayern zurückgezahlt werden? Wenn ja, sollten Wir das nicht auch in Baden Württemberg machen?
Es würde sicher dazu dienen, die Spaltung in der Gesellschaft zu verringern....
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Rückzahlung der Corona-Bußgelder in Bayern betrifft bestimmte Fälle, in denen Menschen aufgrund der Ausgangsbeschränkungen im April 2020 ein Bußgeld erhalten haben. Nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war die bayrische Corona-Schutzverordnung, die zu dieser Zeit galt, unverhältnismäßig. In bestimmten Fällen ist deshalb eine Rückzahlung möglich.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2022 betrifft zunächst nur Bayern. Ich finde, es ist richtig, dass Bußgelder, die auf Grundlage einer unverhältnismäßigen Maßnahme erhoben wurden, zurückgezahlt werden. Das ist auch eine klare Forderung des FDP-Fraktionsvorsitzenden im bayrischen Landtag, Martin Hagen.
Auch in Baden-Württemberg gab es Ausgangsbeschränkungen, die allerdings nur nachts und nicht, wie in Bayern, auch tagsüber galten. Dadurch ist es ein anderer Sachverhalt als in Bayern, der deshalb auch anders bewertet werden muss. Ob die Maßnahmen in Baden-Württemberg ebenfalls unverhältnismäßig waren oder nicht, ist eine juristische Frage, die ich nicht beurteilen kann. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die die Rechtswidrigkeit von Verordnungen für Baden-Württemberg feststellt, ist mir jedenfalls nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Timm Kern