Sehr geehrter Herr Kern,was tun Sie, als religionspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?
Die Berliner Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag ein Ablösungsgrundsätzegesetz versprochen. Bisher liegt ein Entwurf nicht vor. Eine vorbereitende Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit ohne abschließenden Bericht beendet. Irgendwelche Ergebnisse sind nicht bekannt geworden. Die Ministerpräsidenten haben einmütig erkennen lassen, dass sie bis auf weiteres die Ablösung der Staatsleistungen ablehnen; das Geld sei bei den Kirchen "gut aufgehoben". Wie ist die Haltung Ihrer Fraktion dazu?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ist zunächst eine Frage des Bundesgesetzgebers. In der Tat hat sich die Bundesregierung dabei die Ablösung vorgenommen.
Die Frage ist allerdings rechtlich und sachlich durchaus komplex. Nach meiner Kenntnis finden Gespräche zwischen Vertretern von Kirchen, Bund und Ländern auf der Arbeitsebene statt. Alle Beteiligten haben dabei ein Interesse, dass die Kirchen auch weiterhin ihre wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben – die deutlich über die reine Religionsausübung hinausreichen und damit auch für Nicht-Christen in unserer Gesellschaft relevant sind - wahrnehmen können. Nähere Informationen, wo dieser Prozess aktuell steht, liegen mir aktuell nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Timm Kern