Frage an Timm Kern von Hans-Joachim K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Doktor Kern,
in Ihrer Antwort vom 2.12.13 an Herrn Jäger zum Thema 2-Meter-Regel im Wald, stellen Sie sich zu Recht auf die Seite der Waldbesitzer, die bei der ganze Thema bisher "Außen vor" sind.
Ich möchte Ihn kurz ein Beispiel dazu aus meinem Bekanntenkreis erzählen. Ein Schwarzwaldbauer mit Kinder möchte seinen Kindern, die aktive Mountainbiker sind, eine Mountainbikeübungsstrecke in seinem Wald bereitstellen. Darüber freuen sich nicht nur die Kinder, sondern auch der Trainer des Vereins.
Jetzt geht das Problem aber los. Dank 2-Meter-Regel im Wald dürfen die Kinder nämlich nicht auf schmalen Pfaden fahren, daher bevor dort irgendjemand fahren darf, muss eine Genehmigung und eine spezielle ein Haftpflicht für die Mountainbike Strecke her, und dass nur für ein paar Meter schmalem Pfad im Wald.
Sehen Sie dort nicht die Rechte des Bauern an seinem Eigentum durch die 2-Meter-Regel verletzt?
Freundliche Grüße,
Hans-Joachim Kleine
Sehr geehrter Herr Kleine,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragestellung. Ich stimme Ihnen zu, dass im von Ihnen dargestellten Fall dem Landwirt eigentlich eine unbürokratische Lösung zur Einrichtung einer privaten Übungsstrecke im eigenen Wald möglich sein sollte. § 37 Abs. 3 S. 3 LWaldG räumt, wie Sie wissen, auch derzeit schon die Möglichkeit ein, dass die Forstbehörde im Einzelfall Ausnahmen von der bestehenden Regelung zulässt, beispielsweise wenn das Unfallrisiko auf der Strecke trotz geringerer Breite als niedrig zu bewerten ist. Dies wäre im konkreten Fall zu prüfen. Der derzeit erforderliche bürokratische Aufwand für eine entsprechende Genehmigung mag aber im Einzelfall in der Tat unverhältnismäßig erscheinen.
Grundsätzlich bleibt aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion aber die Notwendigkeit einer für die Waldeigentümer akzeptablen Regelung bestehen. Die Forstkammer Baden-Württemberg hat sich Anfang Dezember gemeinsam mit dem Gemeindetag und dem Städtetag abermals für eine Beibehaltung der 2-Meter-Regel ausgesprochen. Die drei Verbände begründen ihre Haltung nachvollziehbar mit dem hohen Maß an Rechtssicherheit, das diese eindeutige Regelung in Baden-Württemberg derzeit bietet. Auch da die grün-rote Landesregierung nach eigenen Angaben derzeit ohnehin keine Novellierung des Waldgesetzes plant, erscheint eine baldige Überarbeitung der bestehenden Regelung im Sinne einer höheren Flexibilität daher wenig realistisch.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Timm Kern