Ich halte hier eine Nennung des Standortes des Verkehrsüberwachungsinstruments für angebracht und durchaus lohnend, da an diesen Knotenpunkten die vielleicht schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einer erheblichen Gefahr ausgesetzt sind.
Ich selbst habe noch nicht wahrgenommen, dass Radarkontrollen, zum Beispiel mit einer Hausnummer konkretisiert wurden. Vielmehr werden an den Stellen, die nicht Verkehrsunfallschwerpunkt sind, Angaben wie die Straße, die Verkehrsüberwachungsrichtung und ungefähre Angaben, wie „auf Höhe von..“ genannt.
Die Firma Wintershall DEA hat für dieses Areal eine Fördergenehmigung bis längstens 2041
(...) Ganz konkret wurde im Rahmen des Bund-Länder-Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ein Unterstützungspaket von rund vier Milliarden Euro vereinbart (...)
(...) Ich baue auf den Nachhaltigkeitseffekt und die Erkenntnis, dass die Verkehrsüberwachung durch ihren flexiblen Einsatz der mobilen Anlagen, zu schnelles Fahren und eine Missachtung der Verkehrsregeln überall und zu jederzeit zur Rechenschaft ziehen kann. (...)
(...) Der Unterschied der beschriebenen Verkehrsüberwachungsmodule auf dem Smartphone zu den Mitteilungen der Radiosender besteht rechtlich gesehen in der Tatsache, dass Warnungen, wie z.B. bei RSH, häufig keine genaue Standortangabe der Radarfallen beinhalten. (...)