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Tilman Kuban
CDU
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Frage von Lothar G. •

Sehr geehrter Herr Kuban, ist es richtig, dass mit der neuen Bundestagsreform eine Partei mindestens 5% der Zweitstimmen erringen muss, um überhaupt ein Bundestagsmandat zu bekommen?

Sehr geehrter Herr Kuban, für mich geht das aus dem, was darüber gelesen habe, nicht wirklich hervor

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. G.

die Fünf-Prozent-Klausel ist in § 6 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) verankert. Sie gilt seit den Bundestagswahlen 1953 kontinuierlich fort und ist auch mit der Reform des Bundeswahlgesetzes nicht geändert worden. Fünf Prozent müssen beim Zweitstimmenergebnis erreicht werden, um ins Parlament einziehen zu können. Die Fünf-Prozent-Klausel wurde eingeführt, um die Fragmentierung der Weimarer Republik im Parlament zu verhindern und eine stabile Regierungsbildung zu gewährleisten.

Eine Ausnahme ist die Grundmandatsklausel in § 6 des BWahlG. Danach zieht eine Partei, deren Ergebnis die Fünfprozenthürde nicht erreicht, dennoch in Fraktionsstärke in den Bundestag ein, wenn sie mindestens drei Direktmandate (Grundmandate) erringt. In diesem Fall wird sie bei der Sitzverteilung entsprechend dem Verhältnis der Zweitstimmen berücksichtigt. Das war bei der Bundestagswahl 2021 bei der Partei Die Linke der Fall. In der Wahlrechtsreform 2023 hat der Bundestag mit der Mehrheit der Ampel-Koalition beschlossen, die Grundmandatsklausel abzuschaffen.

Die Bayerische Staatsregierung und die CDU/CSU haben Klage gegen diese Reform beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil sie die neu geschaffenen Regeln für verfassungswidrig halten. Die Reform des Wahlrechts verstoße gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie das Demokratie- und Bundestaatsprinzip.

Ich hoffe, dass ich mit meiner Antwort Ihre Frage beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Tilman Kuban

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