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Tilman Kuban
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Frage von Margarete P. •

Guten Tag Herr Kuban, ist es Ihrer Ansicht nach mit geltendem Recht vereinbar, dass die AfD als extremistisch, antisemitistisch, rassistisch und antidemokratisch im Bundestag bezeichnet werden darf?

Auf meine Frage vom 28.12.24 antwortete mir die Bundestagspräsidentin Frau Bas ....."Die Vereinbarung zu einem fairen Bundestagswahlkampf, der sich SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke angeschlossen haben, besagt unter anderem: Jeglichen Formen von Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und antidemokratischen Bewegungen stellen wir uns entschieden entgegen. Mit der AfD und mit Parteien, die nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, wird es keinerlei Zusammenarbeit geben.“...

Auch wenn man nicht mit allen AfD-Positionen einverstanden ist: Ist diese Art der Ausgrenzung von einer konkurrienden Partei nicht antidemokratisch und eine Bevormundung der AfD-Wähler nach Ihrer Ansicht?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau P.,

die AfD ist nach Auffassung von Verfassungsschutzämtern in Teilen als gesichert rechtsextrem zu bezeichnen. Dazu gehören auch die Attribute, die Sie in ihrer Frage aufgeführt haben. Die Äußerungen von Vertretern der AfD in Vergangenheit und Gegenwart bestätigen diese. Und ja: Wir haben in Deutschland Meinungsfreiheit und eine Partei, die einen derart radikalen Kurs wie die AfD fährt, muss sich auch im Plenum des Deutschen Bundestages mit harter Kritik auseinandersetzen. 

Beste Grüße

Tilman Kuban