Frage von Günther M. • 04.02.2011
Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen
• 06.02.2011

(...) Auffällig war allerdings der überdurchschnittliche Krankenstand in der JVA Billwerder. Häufig wurde in den von mir geführten Gesprächen auf Schwierigkeiten mit der Führung der Anstalt verwiesen. (...)

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen
• 08.02.2011

(...) Jedoch haben bei uns in Hamburg die Bezirke nun mal Entscheidungshoheit ihre Grünflächen betreffend, so dass es zu unterschiedlichen Bestimmungen kommt. In Eimsbüttel gab es wohl hinsichtlich der Anleinpflicht für Hunde in öffentlichen Grünanlagen für weitere Differenzierungsmöglichkeiten kein Bedarf. (...)

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen
• 03.02.2011

(...) Es liegt auf der Hand, dass die Festlegung der Freilaufflächen ein Kompromiss zwischen verschiedenen Interessen ist. Ihrem Interesse, Ihren Hund möglichst in der Nähe frei laufen lassen zu können steht das Interesse vieler Eltern entgegen, in Parkanlagen ihr Kinder frei umherlaufen zu lassen. Nicht jeder Hund ist gefährlich, aber das Wissen um die Gefährlichkeit einiger Hunde veranlasst viele Eltern, den Bewegungsraum ihrer Kinder einzuschränken. (...)

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen
• 10.02.2011

(...) Diese Aussage entspricht dem grünen Selbstverständnis - von Beginn an. Aus diesem Grund sehen wir uns als GAL und sehe ich mich persönlich in der Pflicht, den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen: nicht eine reine Fürsorge soll im Forderung stehen, sondern den Betroffenen sollen umfassende kulturelle, soziale und politische Rechte eingeräumt werden. (...)

Frage von Hartmut Dr. H. • 30.01.2011
Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen
• 08.02.2011

(...) ich fürchte, dass man in dieser Sache nicht sehr viel Handlungsmöglichkeiten hat. Das Straßenverkehrsrecht ist in der Hinsicht sehr strikt: Eine zum Parken gewidmete Fläche steht allen VerkehrsteilnehmerInnen gleichermaßen zur Verfügung. Davon gibt es nur ganz enge Ausnahmen. (...)

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