
(...) 39 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ruht mein Bürgerschaftsmandat während meiner Amtszeit als Mitglied des Senats. Aus Respekt vor der Hamburgischen Bürgerschaft möchte ich zu Ihren Fragen nicht inhaltlich Stellung nehmen und bitte Sie, sich mit Ihrer Frage stattdessen an die Mitglieder meiner vormaligen Fraktion zu wenden. (...)