(...) Nein. (...)
(...) Sie ist dabei zur Objektivität verpflichtet und muss sowohl die zur Belastung wie auch zur Entlastung der Beschuldigten dienenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt ermitteln. Diese Arbeit soll sie frei von politischer Einflussnahme machen. Zwar sieht das Gerichtsverfassungsgesetz ein Weisungsrecht der Landesjustizverwaltung vor. (...)
(...) 39 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ruht mein Bürgerschaftsmandat während meiner Amtszeit als Mitglied des Senats. (...)
(...) 39 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ruht mein Bürgerschaftsmandat während meiner Amtszeit als Mitglied des Senats. Aus Respekt vor der Hamburgischen Bürgerschaft möchte ich zu Ihren Fragen nicht inhaltlich Stellung nehmen und bitte Sie, sich mit Ihrer Frage stattdessen an die Mitglieder meiner vormaligen Fraktion zu wenden. (...)
(...) 39 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ruht mein Bürgerschaftsmandat während meiner Amtszeit als Mitglied des Senats. (...)
(...) Die Grünen vertreten schon seit geraumer Zeit die Position, dass die sehr strikte Positionierung bei der Sanierung Griechenlands nicht sinnvoll ist. (...)