Frage an Till Steffen von Sabine R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Guten Tag,
meine letzte Anfrage an Sie lautete: handhaben wir die Mietpreise nicht wie in der Schweiz: "Seit fast 28 Jahren gelten in der Schweiz strenge gesetzliche Vorschriften für die Höhe der Mieten. Die Preise, die Vermieter verlangen können, sind an einen bestimmten Zinssatz gekoppelt – und müssen sogar regelmäßig nach unten angepasst werden."
Entschuldigen Sie meine Nachfrage, aber glauben Sie ehrlich, das Ihre - leider schwammige - Antwort zufriedenstellend ist.
Was meinen Sie denn mit einer regional differenzierten Mietobergrenze in absoluter Höhe?
Und wird sowas nicht gleich wieder von den Gerichten einkassiert?
- Wie wäre es mit Verbot von Airbnb.
- Leerstand muss innerhalb von 6 Monaten vermietet werden oder die Mieteforderung muss reduziert werden
- Leerstehende Büroräume müssen innerhalb von 6 Monaten in Wohnraum umgewandelt werden, wenn sie nicht vermietet werden.
- Eine Mietpreisbremse funktioniert doch auch nur, wenn Vermieter verpflichtet (!) werden, den alten Mietvertrag mit der aktuellen letzten Miete, bei einer Neuvermietung mit auszuhändigen.
- was ist mit schweizer Beispiel - siehe oben
Freue mich über eine präzise Antwort.
Herzlichen Dank im voraus.
Sehr geehrte Frau R.,
eine rechtssichere regionale Mietobergrenze im Mietrecht des Bundes bedeutet, dass die Bundesländer Gebiete mit Wohnungsnot bestimmen können, in denen die Miete nicht über einen bestimmten Prozentsatz oberhalb des Mietenspiegels steigen darf.
Haben Sie auch vielen Dank für Ihre weiteren Vorschläge.
Mit freundlichen Grüßen
Till Steffen