Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Peter S. •

Frage an Till Steffen von Peter S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Steffen,

in § 64 (2) der Landeshaushaltsordnung heißt es: „Für zu erwerbende oder zu veräußernde Grundstücke ist eine Wertermittlung aufzustellen.“

Ich habe bei der HafenCity GmbH Zugang zu der Wertermittlung beantragt, die zur Grundstücksvergabe für den Elbtower zu erstellen war.

https://fragdenstaat.de/a/218398

Leider wurde auf meine Anfrage bislang nicht geantwortet. Ich schließe aus dem Schweigen, dass keine Wertermittlung erstellt worden ist, bevor das Elbtower-Grundstück an die SIGNA Prime Selection AG im Rahmen einer „Konzept-Preis-Vergabe“ verkauft wurde, bei der nicht notwendigerweise das höchste Preisgebot den Zuschlag erhält; siehe Ziffer 2.1. der relevanten Bürgerschaftsdrucksache:

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/62873/hafencity_elbtower.pdf

Haben Sie als Mitglied der Bürgerschaft Zugang zu der Wertermittlung für das Elbtower-Grundstück?

Falls es keine Wertermittlung gab: Durfte sich die HafenCity GmbH über die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung hinwegsetzen und ohne vorherige Wertermittlung verkaufen?

Durfte sich die HafenCity GmbH auch über die Vorgaben des EU-Beihilferechts hinwegsetzen?

Einem einschlägigen Fachaufsatz ist zu entnehmen, dass ein Grundstück (mindestens) zum beihilferechtskonform ermittelten Marktpreis veräußert werden muss, um eine verbotene staatliche Beihilfe zu vermeiden:

https://www.magazin-quartier.de/rechtliche-rahmenbedingungen-der-konzeptvergabe/

Dort heißt es unter anderem: „Zur Preisermittlung gibt es prinzipiell zwei anerkannte Wege: Die Grundstücksvergabe im bedingungsfreien Höchstpreiswettbewerb oder die Einholung eines Wertgutachtens. Da bei Konzeptvergaben der Preis gerade nicht im Vordergrund stehen soll, bleibt nur die Einholung eines Wertgutachtens.“

Welche Schlussfolgerungen für das Elbtower-Projekt sind gegebenenfalls aus dem Fehlen eines Wertgutachtens zu ziehen?

Beste Grüße

P. S.

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schönberger,

auf Ihre Fragen kann ich Ihnen wie folgt antworten:

Meines Wissens haben wir keinen Zugriff zu der Wertermittlung für das Elbtower-Grundstück.

Der folgende Passus (unter 5.4) der auch von Ihnen zitierten Bürgerschaftsdrucksache (hafencity_elbtower.pdf) zeigt, dass es eine Wertermittlung gegeben hat.

"Ein Verkehrswert, etwa gemäß 63 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung, für die Grundstücke an den Elbbrücken mit ca. 235 Meter hoher Hochhausbebauung ist wegen der Besonderheit der Bebauung in Hamburg eine rechtliche Fiktion. Der Verkehrswert lässt sich nur auf Grund von Geboten ermitteln. Der vereinbarte Kaufpreis von 122 Mio. Euro liegt oberhalb der Plandaten des Sondervermögens Stadt und Hafen, der Schichtwert liegt trotz höherer Baukosten höher als bei den westlich der U-Bahn-Haltestelle Elbbrücken angrenzenden, gewerblichen Grundstücken, die bereits Anhand gegeben wurden."

Die Hafencity hat sich nicht über EU-Beihilfenrecht hinweggesetzt. Der Verkauf wurde geprüft und das Angebot des Käufers war im Kontext des Konzepts das beste. (Siehe dazu auch die SKA 21/14277 Elbtower (V))

Relevante Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/62873/hafencity_elbtower.pdf

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/63685/elbtower_v_die_menschen_sollen_sagen_das_hat_olaf_scholz_gut_gemacht_welcher_kaufpreis_wurde_verhandelt.pdf

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/72934/stellungnahme_des_senats_zu_dem_ersuchen_der_buergerschaft_vom_27_maerz_2019_hafencity_elbtower_information_ueber_das_fortgeschriebene_bebauungs_und_n.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Till Steffen

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