Portrait von Till Mansmann
Antwort von Till Mansmann
FDP
• 03.03.2020

Ich stimme Ihnen zu, dass der Rechtsstaat dafür Sorge zu tragen hat, diese im Sinne der Gemeinnützigkeit angemessen zu fördern und vor Steuerschädigung zu schützen. Unser Steuerrecht sieht für diese verhältnismäßig starke Förderung allerdings auch Kriterien vor, die eine Organisation zwangsläufig erfüllen muss, um das Privileg der Gemeinnützigkeit zu erhalten.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Till Mansmann
Till Mansmann
FDP
E-Mail-Adresse