Frage an Till Mansmann von Hertha B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Mansmann,
Neulich wurden bei der GIZ erhebliche Tendenzen antisemitisch-rechtsextremistischen Verhaltens festgestellt. Wie ich gehört habe, wurden bereits seit langem dem Vorstand und den Bereichsleitungen immer wieder Informationen vorgelegt, wonach antisemitische Umtriebe in dieser deutschen Regierungsorganisation um sich greifen, ohne dass hiergegen jedoch etwas unternommen wurde.
Erst durch die nunmehrige Veröffentlichung werden BMZ und GIZ offenbar hier aktiv, zumindest für die Öffentlichkeit.
Wie stehen Sie dazu und wurde hierzu bereits an den Bundestag berichtet?
Wie gehen BMZ und GIZ damit um?
Wann wird der Bericht über die antisemitischen Umtriebe veröffentlicht und soll dies überhaupt geschehen?
Sehr geehrte Frau Bodeweig,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die inhaltlichen Übergriffe einiger Mitarbeiter der GIZ, die im März 2018 bekannt wurden, sind der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag und mir persönlich bekannt. Im Zuge der Veröffentlichung dieser Social-Media-Beiträge habe ich mit meinen Kollegen Dr. Christoph Hoffmann, Olaf in der Beek und der Fraktion der Freien Demokraten eine Initiative in Form einer Kleinen Anfrage erstellt, die über die Ereignisse innerhalb der GIZ Klarheit schaffen sollte sowie die Rolle der Bundesbehörden und der Bundesregierung klären sollte.
Der Boykott Israels, Vergleiche mit dem NS-Regime, das Infragestellen des Existenzrechts Israels und seines Rechts auf Verteidigung sind eindeutig identifizierbare antisemitische Übergriffe dieser Mitarbeiter. Als bundeseigenes Unternehmen beruhen alle Projekte der GIZ auf einem konkreten Auftrag, den die Bundesregierung in Form des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, anderer Ministerien, sowie nationaler und internationaler Auftraggeber erhält. Wenn Mitarbeiter Meinungen öffentlich bekunden, die sich nicht mehr auf dem Boden des Rechtsstaates befinden, dann ist es Aufgabe der demokratischen Parteien, solche Übergriffe als Grenzüberschreitungen zu benennen und antisemitische Strukturen in diesen Organisationen zu unterbinden.
Alle Mitarbeiter der GIZ sind in ihren Aufgabenbereichen verpflichtet, ihr gesamtes Verhalten an den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu orientieren, die das Grundgesetz festsetzt. Antisemitismus stellt einen Verstoß gegen Artikel 3 des GG dar („Gleichheitssatz“), der in einigen der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Fälle eindeutig als solcher zu bewerten ist. Die Bundesregierung hat auf Grundlage einer gründlichen Prüfung deswegen eine Ermahnung ausgesprochen, eine Abmahnung erteilt und einem Mitarbeiter die ordentliche Kündigung ausgesprochen.
Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, die FDP-Landesverbände und ich persönlich haben in unserem politischen Handeln immer wieder antisemitische Initiativen anderer Parteien, Resolutionen in der UN, die sich gegen das jüdische Volk und dessen Glauben richtete und jegliche andere Formen des Antizionismus, Antisemitismus und Antijudaismus verurteilt und versucht, durch unser Stimmverhalten sowie unser öffentliches Auftreten zum Positiven hin zu beeinflussen. Am 06. Februar 2019 brachten wir beispielsweise einen Antrag in den Bundestag ein („Deutsches und europäisches Abstimmungsverhalten in Bezug auf Israel bei den Vereinten Nationen neu ausrichten“, Drucksache 19/7560), der diese Einstellung und die damit verbundene politische Intention widerspiegelt.
Die Einstellung der Freien Demokraten im Bundestag und meine persönliche spiegeln sich auch in dem im Mai 2019 angenommenen interfraktionell (FDP, CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) erstellten Antrag „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ wider. Wir treten damit der weltweiten Bewegung „Boycott, Divestment, Sanctions“ (BDS) entschlossen entgegen. Das Existenzrecht Israels darf nicht in Frage gestellt werden.
Die BDS ist eine aktivistisch agierende Bewegung, die in Ihrem Handeln klar antizionistische und im Kern antisemitische Ziele verfolgt. Das Netzwerk der BDS interagiert international und hat auch Ableger in Deutschland gefunden. Im Landtag von NRW wurde der Antrag auf Initiative der FDP gemeinsam von CDU, SPD und Grünen eingebracht. Eine klare Ablehnung gegenüber Feinden Israels und den Juden in Deutschland ist eine unabdingbare Position in Zeiten aufkeimenden, sich radikalisierenden Antisemitismus, die ich mit aller Entschiedenheit verteidigen werde.
Mit besten Grüßen
Till Mansmann