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Till Mansmann
FDP
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Frage von Elmar S. •

Frage an Till Mansmann von Elmar S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mansmann, mit großer Besorgnis stelle ich fest, dass in den letzten Monaten immer mehr Organisationen, welche sich für die zivilrechtlichen Interessen der Gesellschaft stark machen, die Gemeinnützigkeit aberkannt wird oder von dieser Aberkennung bedroht sind (aktuell z.B. Change.org). Diese Organisationen sind meiner Meinung ein wichtiger Grundpfeiler für eine freie, demokratisch denkende und politisch interessierte Bevölkerung. Diese Organe werden mit der Aberkennung ihrer Allgemeinnützigkeit zunehmend in ihrer Handlungsweise und Stärke beschränkt. Es darf kein Ungleichgewicht zu - oft leider rein profitfokusierten - Unternehmeninteressen durch z.B. Lobbyismus entstehen. Welche Maßnahmen stellt sich Ihre Partei konkret vor dieses wichtige Gleichgewicht zu erhalten?

Mfg
E. S.

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FDP

Sehr geehrter Herr Schöps,

ich danke Ihnen für Ihre Frage. Die Freiheit von Erwerbs- und Umsatzsteuer ist für Vereine, Tätige und Spenderinnen und Spender ein maßgeblicher Faktor, ihre Arbeit im gleichen Maße weiterzuführen wie bisher. Vereine, die sich gemeinnützig engagieren, verdienen höchsten Respekt und sind Instrumente zur Durchsetzung zivilgesellschaftlicher Interessen. Ehrenamtlich engagierte Bürger sind das Rückgrat unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts und verdienen deswegen den besonderen Respekt unserer Gesellschaft.

Ich stimme Ihnen zu, dass der Rechtsstaat dafür Sorge zu tragen hat, diese im Sinne der Gemeinnützigkeit angemessen zu fördern und vor Steuerschädigung zu schützen. Unser Steuerrecht sieht für diese verhältnismäßig starke Förderung allerdings auch Kriterien vor, die eine Organisation zwangsläufig erfüllen muss, um das Privileg der Gemeinnützigkeit zu erhalten. Der Status der Gemeinnützigkeit nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) steht einer Körperschaft zu, wenn sie „gemeinnützige Zwecke [verfolgt]“ und wenn „ihre Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Allgemeinheit (…) selbstlos zu fördern“.

Der Status der Gemeinnützigkeit verlangt ein verantwortungsvolles Handeln gegenüber allen steuerzahlenden Bürgerinnen, Bürgern, Körperschaften und Unternehmen ab, die mit ihrer Arbeit diese Vergünstigungen erst ermöglichen. Es ist also nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit diesen Körperschaften gegenüber– es ist eine Frage der gesamtgesellschaftlichen Gerechtigkeit.

Ich halte es deswegen für wichtig, jeden Einzelfall genau zu prüfen, um denen den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen, die diesen zum eigenen Vorteil missbrauchen oder bestimmte politische Ziele unter vorgeschobenen Projekten zu verfolgen. Dieses Vorgehen stärkt die Legitimität tatsächlich gemeinnützig tätiger Akteure. Demokratische Strukturen dürfen nicht zweckentfremdet werden, um Einzelinteressen auf Kosten der Gesellschaft durchzusetzen.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat auf Grundlage dieser Überzeugungen bereits 2018 einen Antrag an die Bundesregierung gestellt, der die rechtmäßige Umsetzung der bestehenden Gesetze insbesondere von Repräsentanten der Körperschaften einfordert. Demnach sollen Körperschaften grundsätzlich nicht mehr den Anspruch auf Steuerbegünstigungen erheben können, wenn deren Repräsentanten im Rahmen ihrer Arbeit gegen geltendes Recht (Strafgesetze) verstoßen oder gar zu einem Rechtsbruch aufrufen. Wenn gemeinnützige Vereine Ihre Mittel nutzen, um gezielt Barrieren zwischen gesellschaftlichen Gruppen aufzubauen, dann sollten insbesondere diese Körperschaften einer Überprüfung standhalten müssen. Besagten Antrag finden Sie als Drucksache 19/2580. Die FDP-Bundestagsfraktion hat im Rahmen ihrer Arbeit außerdem verschiedene Initiativen zur Stärkung der Gemeinnützigkeit, beispielsweise in Form einer Ausweitung der Anerkennungen von Vereinen auf eSport-Körperschaften, gefordert (s. Drucksache 19/8769).

Mit besten Grüßen

Till Mansmann

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