Frage an Till Mansmann von Roland K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Mansmann,
mit dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ wurde auch ein Absatz in § 21a des Finanzverwaltungsgesetzes, der Sitzungen zwischen Bundes- und Landesfinanzbehörden geändert. Das Finanzministerium hat zwei neue Sätze eingefügt: „Die Vertraulichkeit der Sitzungen ist zu wahren, wenn nicht im Einzelfall einstimmig etwas anderes beschlossen wurde. Für Beratungen im schriftlichen Verfahren gilt entsprechendes.“
Bei mir entsteht dadurch der Eindruck, als würde hier gezielt und heimlich Vorsorge getroffen, politische Entscheidungen hinter dem Rücken der Bürger treffen zu können.
Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
R. K.
Sehr geehrter Herr Kirsch,
die Ergebnisse von Verhandlungen sind selbstverständlich im ausgearbeiteten Gesetzesentwurf einsehbar. Es ist aber weder neu noch unüblich, dass der Verhandlungsprozess selbst vertraulich zu behandeln ist. Ich bin kein Freund davon, das Gebot der Transparenz moralisch so weit zu überhöhen, dass gesellschaftliche Prozesse der Entscheidungsfindung zum schlechteren verändert werden. Mandatsträger sind in erster Linie ihrem Gewissen verpflichtet und nicht Sklaven der Sichtbarkeit in einem politischen Panoptikum, bei der der Abgeordnete bis ins letzte Detail lediglich Exekutive seines Klientels sein kann. Das führt in seiner Konsequenz immer mehr zu Verhandlungsstillstand, bei dem sich nur der Mächtigste und seine Klientel durchsetzt. Verhandlungen im Geheimen sind meiner Überzeugung nach förderlich für die Ausgewogenheit der Verhandlungssynthese, von der die meisten Bürger profitieren sollen.
Besten Gruß
Till Mansmann